Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007


Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Monheim am Rhein gem. § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Monheim am Rhein

Bekanntgabe

Gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW 1994. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S.498) liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Monheim am Rhein für das Haushaltsjahr 2007 samt Anlagen an den Tagen (ausgenommen Feiertage)

vom 09.05.2007 bis 06.06.2007

während der Dienstzeiten

montags bis mittwochs von 08.00 h bis 12.00 h und von 13.00 h bis 15.30 h,

donnerstags von 08.00 h bis 12.00 h und von 13.00 h bis 17.30 h,

freitags von 08.00 h bis 12.00 h

bei der Stadtverwaltung Monheim am Rhein – Finanzen – Rathausplatz 2, Zimmer 152, 40789 Monheim am Rhein, öffentlich aus.

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Die Frist endet demnach mit Ablauf des 22.05.2007.

Die Einwendungen können bei der Stadtverwaltung Monheim am Rhein – Kämmerei – Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.


Der Bürgermeister

Im Auftrag

Herrmann

Kämmerer

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