Amtsgericht und Landgericht suchen Schöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter

In der Amtszeit von 2019 bis 2023 sollen wieder 44 Personen eingesetzt werden

Ist die Angeklagte schuldig? Muss der Angeklagte ins Gefängnis? Und werden sie wieder straffällig? Schöffinnen und Schöffen haben eine verantwortungsvolle Aufgabe. Als Vertreter und Vertreterinnen des Volkes nehmen sie an Gerichtsverfahren in Strafsachen teil, wägen Beweise ab und entscheiden schließlich auch über Verurteilung oder Freispruch. Für die Amtszeit von 2019 bis 2023 werden nun wieder Schöffen und Jugendschöffen gewählt. In der Stadt Monheim am Rhein werden insgesamt 44 Frauen und Männer gesucht, die an den Amtsgerichten Langenfeld und Düsseldorf sowie am Landgericht Düsseldorf als ehrenamtliche Richter tätig werden möchten.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Monheim am Rhein wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch Religionsdiener und hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer und Strafvollzugsbedienstete sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Der Rat der Stadt Monheim am Rhein und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie benötigt werden –  also 88 Personen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Schöffinnen und Schöffen sollten über Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und eine hohe soziale Kompetenz verfügen, damit sie das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Für das verantwortungsvolle Amt sind Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes erforderlich. Sie müssen Beweise bewerten und aus vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden die Wahrscheinlichkeit ableiten können, dass sich ein bestimmtes Geschehen ereignet hat oder nicht. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen darüber hinaus Erfahrung in der Jugenderziehung haben.

Juristische Kenntnisse benötigen Schöffinnen und Schöffen nicht. Sie müssen allerdings ihre Rolle und ihre Rechte und Pflichten im Strafverfahren kennen und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Auch in schwierigen Situationen müssen die Schöffen objektiv und unvoreingenommen bleiben. Zum Beispiel, wenn der oder die Angeklagte aufgrund seines oder ihres Verhaltens zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich – gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jede Verurteilung und jeden Freispruch haben die Ehrenamtlichen daher mit zu verantworten, darunter auch mehrjährige Freiheitsstrafen, die Versagung von Bewährung und Freisprüche wegen mangelnder Beweislage. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Auch deshalb ist eine gewisse Kommunikations- und Dialogfähigkeit erforderlich. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.

Interessentinnen und Interessenten können sich bis zum 30. April 2018 bewerben. Formulare gibt es auf der städtischen Internetseite im Bereich Stadtleben und Aktuelles: <link http: www.monheim.de stadtleben-aktuelles gesellschaft-miteinander schoeffen-und-jugendschoeffen>www.monheim.de/stadtleben-aktuelles/gesellschaft-miteinander/schoeffen-und-jugendschoeffen. Bewerbungen für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen nimmt die Rechtsberatung an der Alte Schulstraße 34, Zimmer 211, entgegen. Telefonisch ist sie unter 02173 951-802 und per E-Mail an <link>rechtsberatung@monheim.de erreichbar. Bewerbungen für das Jugendschöffenamt nimmt der Bereich Kinder, Jugend und Familie an der Friedenauer Straße 17c, Zimmer 1.11, entgegen. Telefonisch ist der Bereich unter 02173 951-5175 und per E-Mail an <link>phenn@monheim.de erreichbar. Weitere Informationen zum Schöffenamt gibt es im Internet: <link http: www.schoeffenwahl.de>www.schoeffenwahl.de. (bh)

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