Adressänderungen im Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nun auch im Bürgerbüro möglich

Die Fahrt zum Ausländeramt nach Mettmann ist ab sofort nicht mehr nötig

Am 1. September 2011 wurde die bis dahin für Ausländer geltende Dokumentation einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland in Form eines Klebeetiketts im bestehenden Pass durch den Elektronischen Aufenthaltstitel, den sogenannten eAT, ersetzt.

Auf diesem Dokument im Scheckkarten-Format werden, ähnlich wie beim Personalausweis, die wichtigsten Angaben zur Person gespeichert. Der eAT kann im gesamten Kreis grundsätzlich nur beim Ausländeramt in Mettmann beantragt werden. Und auch nur dort konnten bislang eventuelle Änderungen zur Person, wie bei einem Adresswechsel durch Zuzug oder Umzug, vorgenommen werden.

Die Stadtverwaltung hat sich in den letzten beiden Jahren dafür eingesetzt, diese unnötigen Wege für die betroffenen Personen zu vermeiden. Mit Erfolg! Alle kreisangehörigen Städte haben nun eine Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann abgeschlossen, die es auch dem Monheimer Bürgerbüro im Rathaus ab sofort ermöglicht, zumindest die Adressänderungen im eAT einzutragen. Eine Fahrt nach Mettmann ist für diesen, in der Praxis besonders häufig auftretenden Fall, somit nicht mehr erforderlich.

Zur Einführung des eAT wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet. Ziel hierbei ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union zu vereinheitlichen und durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhabern und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen.

Das alte Klebe-Etikett muss nicht zwingend gegen den neuen eAT ausgetauscht werden. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 31. August 2021 ihr Gültigkeit.

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