Abzuführender Grundsteueranteil hängt von Höhe der Kreisumlage ab

Bürgermeister Daniel Zimmermann widerspricht Darstellung des Kreises

In diesen Tagen erhalten Monheimerinnen und Monheimer ihren Abgabenbescheid für das Jahr 2024. Wegen des gestiegenen Grundsteueranteils, den die Stadt an den Kreis Mettmann abführen muss, hat der Rat eine Anhebung der Grundsteuer auf 282 Prozent beschlossen. Die Hintergründe der Steigerung erläutert Kämmerin Nina Richter auch in einem mit den Abgabenbescheiden versendeten Schreiben. Gegenüber der Rheinischen Post hat der Kreis Mettmann nun erklärt, dass es zwischen dem abzuführenden Grundsteueranteil und der in Monheim am Rhein erhöhten Grundsteuer keinen Zusammenhang gebe. Dem widerspricht nun Bürgermeister Daniel Zimmermann: „Die Behauptung, dass die Kreisumlage und die Grundsteuer nichts miteinander zu tun haben, ist falsch.“

In die Berechnung der von kreisangehörigen Kommunen zu zahlenden Kreisumlage gehen laut § 9 des Gemeindefinanzierungsgesetzes verschiedene örtliche Steuereinnahmen ein, darunter auch das Grundsteueraufkommen, ein vom Landtag festgelegter fiktiver Hebesatz, der tatsächliche Hebesatz der jeweiligen Stadt und der Kreisumlagehebesatz. Abzuführen in die Kreisumlage ist gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Nr. 1 das Produkt aus der Steuerkraftmesszahl der Gemeinde mit dem Hebesatz der Kreisumlage. „Damit ergibt sich eine direkte proportionale Abhängigkeit des Anteils an der Grundsteuer, der von der Stadt abzuführen ist, von der Höhe des Hebesatzes der Kreisumlage“, stellt Bürgermeister Daniel Zimmermann klar. „Nichts anderes sagt die Formel, die die Stadt mit ihren Steuerbescheiden verschickt hat.“

Von voraussichtlich 5,5 Millionen Euro Grundsteuer gehen etwa 3,1 Millionen Euro an den Kreis

Die Rheinische Post zitiert eine Sprecherin des Kreises, dass es keine Grundsteuerumlage gebe, die an den Kreis Mettmann abzuführen sei. „Das hat die Stadt Monheim am Rhein auch nie behauptet“, entgegnet Bürgermeister Daniel Zimmermann. Auf die Grundsteuer sei allerdings Kreisumlage abzuführen – nach der im Schreiben der Stadt genannten Berechnung. „Von den insgesamt voraussichtlich 5,5 Millionen Euro, die Monheim am Rhein in diesem Jahr an Grundsteuer erhebt, gehen etwa 3,1 Millionen Euro an den Kreis“, rechnet Zimmermann vor. „Die Behauptung, dass die Kreisumlage und die Grundsteuer nichts miteinander zu tun haben, ist falsch.“

Da sowohl der vom Landtag gesetzlich festgelegte fiktive Hebesatz als auch die vom Kreistag beschlossene Kreisumlage gestiegen sind, hätte die Stadt ohne die Erhöhung ihrer Grundsteuer deutlich weniger Grundsteuereinnahmen behalten. Deshalb hat der Stadtrat eine Anhebung des Monheimer Hebesatzes um 12,8 Prozent beschlossen. „Durch diese Anhebung wird erreicht, dass der bei der Stadt Monheim am Rhein verbleibende Betrag aus den Grundsteuererträgen auf dem Niveau der Vorjahre gehalten werden kann“, erläutert Kämmerin Nina Richter im mit den Abgabebescheiden versendeten Schreiben. „Die Stadt Monheim am Rhein gibt insofern nur die gestiegenen Kosten für die Kreisumlage an die Bürgerinnen und Bürger weiter. Eine Mehreinnahme für die Stadtkasse resultiert daraus nicht.“

Trotz gestiegener Steuer- und Gebührensätze bleibt das Leben für Monheimerinnen und Monheimer im Vergleich mit anderen Städten günstig. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B aller NRW-Kommunen ist mehr als doppelt so hoch wie in Monheim am Rhein. Darüber hinaus profitieren Bürgerinnen und Bürger vom kostenlosen ÖPNV, Gebührenfreiheit für Kitas, Kindertagespflege und den Ganztag in den Grundschulen sowie von vielen weiteren städtischen Leistungen. (bh)

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