Wer Herbstlaub aufsammeln muss und wie es entsorgt wird

Tipps von der Abfallberatung / Grundstückseigentümer sind in der Pflicht

Wenn im Herbst die Blätter von den Bäumen fallen, erreichen die städtische Abfallberatung immer wieder zwei Fragen: Wer muss das Laub von Fahrbahnen und Gehwegen entfernen? Und dann wohin damit?

Überall dort, wo die Städtischen Betriebe die Fahrbahnen reinigen, sammeln sie auch das Laub auf. Für die Reinigung der Gehwege sind hingegen die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Sind die Grundstückseigentümer gemäß Straßenreinigungssatzung auch für die Fahrbahnreinigung verantwortlich, müssen sie auch diese Flächen vom Laub befreien. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Laub von eigenen oder anderen Bäumen stammt.

Laub kann wie alle anderen organischen Abfälle aus Küche und Garten in der braunen Bio-Tonne entsorgt werden. Ist deren Kapazität erschöpft, kann das Laub zum Wertstoffhof im Gewerbegebiet Knipprather Busch gebracht werden. Geöffnet ist dienstags und donnerstags von 13 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 13 Uhr.

Zusätzlich können Monheimer Bürger ihr Laub noch bis zum 16. November jeweils samstags von 8 bis 13 Uhr auf dem Parkplatz Krischerstraße / Ecke Rheinpromenade abliefern. Dort steht das Entsorgungsunternehmen Awista mit Fahrzeug und Personal.

Weitere Auskunft erteilt die Abfallberatung im Rathaus, Raum 246, Telefon (02173) 951-626.

<link>Mehr über die Abfallentsorgung

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