Vor 50 Jahren brachte der Nikolaus den Monheimerinnen und Monheimern ein ganz besonderes Geschenk

Am 6. Dezember 1975 fiel am Verfassungsgerichtshof das Urteil, das den Grundstein für die Wiedererlangung der kommunalen Selbstständigkeit legte und Jubel in der ganzen Stadt auslöste

Ein Nikolaustag so schön wie Weihnachten. Im Kostüm steckt mit der passenden Lektüre der im Sommer 2025 verstorbene Karl König. Foto: Stadtarchiv Monheim am Rhein / Rolf Hofmann.

Auch in der Altstadt wurde rund um bevölkerten Alten Markt mit Fanfarenklängen gefeiert. Foto: Stadtarchiv Monheim am Rhein / Rolf Hofmann.

Vor fünfzig Jahren erlebte Monheim am Rhein einen der Momente, die eine Stadt prägen und für immer im Gedächtnis bleiben: Am 6. Dezember 1975 erklärte der Verfassungsgerichtshof in Münster die wenige Monate zuvor im Zuge der kommunalen Neugliederung vollzogene Eingemeindung Monheims und Baumbergs nach Düsseldorf für verfassungswidrig. Für tausende Monheimerinnen und Monheimer war es ein großer Augenblick der Erleichterung – und ein Tag, an dem die Selbstständigkeit der Stadt eine zweite Chance bekam. Heute lässt sich rückblickend sagen: Die Stadt und ihre Menschen haben sie genutzt. Und selten zuvor erlebte Monheim ein so intensives Gefühl von Gemeinschaft und Zusammenhalt wie an diesem historischen Nikolaustag 1975.

Die Entscheidung fiel um 13:45 Uhr. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Auflösung der Stadt Monheim eine unverhältnismäßig harte Maßnahme dargestellt habe. Also musste der Landtag neu entscheiden. Man muss nicht weit blicken, um zu erkennen: Es hätte auch ganz anders laufen können – die gleichzeitig geprüfte Eingemeindung Hitdorfs nach Leverkusen wurde dagegen als rechtmäßig bestätigt.

Jubel, Fackeln, Glocken und Sirenen

In Monheim löste die Nachricht aus Münster am 6. Dezember 1975 spontane Jubelszenen aus. Das Geläut der Kirchen, Böllerschüsse, Sirenen und ein großer Fackelzug machten den Nachmittag zu einem denkwürdigen Ereignis. Abordnungen vieler Vereine, begleitet von einer vierzig Mann starken Reiterstaffel und der Freiwilligen Feuerwehr, zogen vom Rathaus zum Alten Markt. Dort versammelten sich drei- bis viertausend Menschen zu einer Kundgebung, die als „Nikolaus-Umzug“ angemeldet war.

Das 1. Monheimer Fanfarencorps spielte das Gänseliesel-Lied, der Männergesangverein Harmonie sang „Heilig Heimatland“. Viele erinnerten sich später daran, dass dieses Zusammenkommen ein bewegender Ausdruck des Zusammenhalts in einer Zeit großer kommunalpolitischer Unsicherheit war.

Ein Urteil mit langem Nachhall

Der Entscheidung am 6. Dezember war ein fast einjähriges Tauziehen vorausgegangen. Der Landtag hatte im Juli 1974 die Eingemeindung beschlossen, die zum 1. Januar 1975 in Kraft trat. Monheim und Baumberg hatten gegen diese Maßnahme Verfassungsbeschwerde eingelegt und zugleich eine einstweilige Anordnung beantragt. Doch die wurde im Dezember 1974 abgelehnt. Die Stadt verlor zum Jahreswechsel zunächst ihre Selbstständigkeit.

Mit dem Urteil vom Nikolaustag 1975 änderte sich die Lage grundlegend. Und es ging erfolgreich weiter. Am 19. Mai 1976 fiel die berühmte Abstimmung per Hammelsprung: Mit 103 gegen 88 Stimmen votierte das Parlament für die Rückkehr Monheims in die Selbstständigkeit. Der von einigen bis zuletzt favorisierte Zusammenschluss mit Langenfeld war damit erledigt. Das ging insbesondere auf den Einsatz der 1975 erstmals gewählten Abgeordneten Ingeborg Friebe (SPD) zurück. Dafür erhielt sie nicht nur den Beinamen „Mutter Courage“, sondern wurde auch als erste Frau Monheimer Bürgermeisterin. Am 1. Juli 1976 traten die neuen Gemeindegrenzen offiziell in Kraft. 

Das Urteil von Münster blieb nicht nur ein juristischer Meilenstein, sondern wurde auch zu einem emotionalen Moment für viele Monheimerinnen und Monheimer. Es ebnete den Weg in eine kommunale Entwicklung, die die Stadt bis heute prägt. (ts)

 

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