Ortsrecht nimmt Grundstückseigentümer in die Pflicht / Anlieger- und Stichstraßen
Für die Straßenreinigung ist nicht immer die Stadt zuständig. Es gibt Anlieger- und Stichstraßen, in denen die Grundstückseigentümer selber kehren müssen. Das schreibt die vom Rat beschlossene Straßenreinigungssatzung vor.
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Irritationen gibt es mitunter bei Stichwegen mit mehreren hintereinander gestaffelten Häusern. In diesem Fall sind alle Grundstückseigentümer zur Selbstreinigung verpflichtet. Sauberzuhalten sind Fahrbahnen und Gehwege einschließlich der Bankette. Gibt es auf beiden Straßenseiten Grundstückseigentümer, endet die Reinigungspflicht jeweils an der Straßenmitte. Das gilt auch für das Schneeräumen.
Mehr Information:
Abfallberatung im Rathaus
Telefon (02173) 951-626