Sternenzauberhaft! Das Eislaufen und Eisstockschießen in Monheims Mitte können wie geplant stattfinden

Gemäß der seit Mittwoch geltenden neuen Corona-Schutzverordnung gelten rund um die Eislaufbahn die 2G-Regelungen

Die Monheimer Eislaufbahn lädt in dieser Adventszeit wieder zu vorweihnachtlichen Runden auf dem Eis ein. Archivfoto: Thomas Spekowius

Vom 26. November bis 9. Januar lädt die kostenfrei nutzbare Eislaufbahn vor dem Rathaus wieder zu winterlichen Runden auf dem Eis ein. Auch die Almhütte gleich nebenan lockt mit Heiß- und Kaltgetränken sowie vielfältigen Speiseangeboten.

Die feierliche Eröffnung des Monheimer Sternenzaubers findet am Freitag, 26. November, um 16 Uhr statt. Bürgermeister Daniel Zimmermann wird dann wie geplant gemeinsam mit zwei Eisprinzessinnen und einem Schneemann die Bahn freigeben und die Weihnachtsbeleuchtung anschalten.

Auch für den diesjährigen Monheimer Sternenzauber gelten zum gemeinsamen Schutz aller gleich mehrere Corona-Vorkehrungen. Im gesamten Areal zwischen Almhütte und Eislaufbahn gilt für alle Volljährigen 2G. Das heißt, wer 18 Jahre oder älter ist, muss entweder genesen oder geimpft sein, um im Bereich der Eislaufbahn verweilen zu dürfen und das auch vorweisen können. Ein Testnachweis genügt nicht. Unter 18-Jährige haben einen Schülerausweis oder einen sonstigen Schulpflichtsnachweis mit sich zu führen. Der von der Stadt eingesetzte Sicherheitsdienst kontrolliert stichprobenartig. Für das Innere der Almhütte gelten die gleichen Regelungen wie für die weitere Gastronomie.

Eine Maskenpflicht auf und neben dem Eis besteht nicht. Die Corona-Schutzverordnung empfiehlt jedoch das Tragen einer Maske, wenn Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können.

Auch der schulische Eislaufbetrieb und das Eisstockschießen können im Rahmen der seit Mittwoch geltenden neuen Schutzverordnung stattfinden. Für das Eisstockschießen gilt ebenfalls 2G. Für die Schulen gilt für Lehrkräfte 3G, wie überall am Arbeitsplatz, und es besteht Maskenpflicht für Nichtimmunisierte. Alle Schülerinnen und Schüler ab 18 müssen, so wie alle Volljährigen, einen 2G-Nachweis mit sich führen.

Alle weiteren und immer wieder aktualisierten Informationen zum Sternenzauberangebot und den dabei geltenden Regelungen gibt es [intern]hier. (ts)

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