Stadtblitzer sorgt für mehr Verkehrssicherheit im Stadtgebiet

Langenfeld und Monheim am Rhein kooperieren bei der Überwachung des fließenden Verkehrs

Niko Switek, Leiter des Bereichs Ordnung und Soziales bei der Stadtverwaltung, und Bürgermeister Daniel Zimmermann gemeinsam mit den beiden Kollegen des Kommunalen Ordnungsdiensts Marcel Orbe und Oleg Magomedov (v.l.n.r.) vor dem neuen mobilen Stadtblitzer. Foto: Thomas Spekowius

Der erste Einsatzort des Stadtblitzers ist die Krischerstraße in Höhe des dortigen Schulzentrums. Foto: Thomas Spekowius

Die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeiten auf den Monheimer Straßen kann die Stadtverwaltung ab sofort selbst kontrollieren. Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat sich die Stadt Monheim am Rhein mit der Stadt Langenfeld zusammengeschlossen, um gemeinsam den fließenden Verkehr zu überwachen. Seit Dienstag, 2. September, ist der Monheimer Stadtblitzer an der Krischerstraße im Einsatz.

Die Überwachung des fließenden Verkehrs war bislang Städten mit einer größeren Einwohnerzahl vorbehalten. In Monheim am Rhein und Langenfeld hatte der Kreis Mettmann diese Aufgabe übernommen. Eine neue ministerielle Auslegung der Rechtsnormen erlaubt Kommunen nun, sich zusammenzuschließen, um gemeinsam den Schwellenwert der Einwohnerzahl zu erreichen. „Durch die Kooperation mit Langenfeld können wir die Geschwindigkeitskontrollen selbst übernehmen“, erklärt Bürgermeister Daniel Zimmermann. „Und das Geld, das wir durch die Bußgelder einnehmen, fließt nicht mehr an den Kreis, sondern in die Stadtkasse.“ Im Jahr 2025 wird mit Einnahmen von rund 185.000 Euro gerechnet, im kommenden Jahr 2026 sollen es 416.000 Euro sein.

Für die Lieferung der sogenannten semistationären Überwachungsgeräte hatte sich im gemeinsamen Ausschreibungsverfahren die Monheimer Firma Jenoptik als einzige und geeignete Bieterin durchgesetzt. Der mobile Stadtblitzer kann mehrere Fahrspuren in beide Fahrtrichtungen gleichzeitig erfassen und überall da eingesetzt werden, wo die Kontrolle der Geschwindigkeit aus Sicht der Stadtverwaltung besonders wichtig ist – zum Beispiel an Kindergärten, Schulen, Senioreneinrichtungen und in verkehrsberuhigten Zonen. Auf der A59 können die Überwachungsgeräte nicht aufgestellt werden. Die Verstöße auf Monheimer Stadtgebiet werden im Auftrag der Stadt über die Bußgeldstelle der Stadt Langenfeld geahndet. (bh)

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