Stadt will kommunalen Rettungsschirm aufspannen

Soforthilfe soll schnellstmöglich kommen / Sonderratssitzung am 8. April

Der am 31. Oktober eingebrachte und am 18. Dezember 2019 verabschiedete Monheimer Haushalt für das Jahr 2020 soll wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise nachjustiert werden. Bürgermeister Daniel Zimmermann und Kämmerin Sabine Noll schlagen den Ratsmitgliedern vor, ein eigenes finanzielles Monheimer Hilfsprogramm für Gewerbetreibende auf den Weg zu bringen. Foto: Thomas Spekowius

„Wir wollen schon jetzt den Grundstein dafür legen, dass es nach dieser schwierigen Phase für uns alle in der Stadt mit einem möglichst normalen Leben wieder weitergehen kann – ohne dass verlorengegangene Strukturen, die unsere Stadt so lebenswert machen, erst wieder in jahrelanger Arbeit aufgebaut werden müssen", beschreibt Bürgermeister Daniel Zimmermann die Motivation für seine Handlungsinitiative. Foto: Michael Hotopp

Zu einer dann auch wieder per Rats-TV live zu verfolgenden Sonderratssitzung werden die Mitglieder des Monheimer Stadtrats am Mittwoch, 8. April um 17 Uhr zusammenkommen.

Hauptanlass ist die Beschlussfassung über einen kommunalen Rettungsschirm für Gewerbebetriebe in Monheim am Rhein. Eine entsprechende Vorlage wurde in den letzten Tagen von Bürgermeister Daniel Zimmermann gemeinsam mit Stadtkämmerin Sabine Noll und dem Verwaltungsvorstand erarbeitet. Gleichzeitig soll ein Nachtragshaushalt eingebracht werden, der in der nächsten turnusmäßigen Ratssitzung am 13. Mai verabschiedet werden kann.

In der zur Entscheidung vorbereiteten Beschlussempfehlung zum Soforthilfe-Corona-Paket heißt es: Der Rat beschließt das Soforthilfeprogramm der Stadt Monheim am Rhein für gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe. – Hierfür werden im eigentlich bereits im Dezember verabschiedeten Haushalt für 2020 außerplanmäßige Finanzmittel in Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Deckung soll aus der Ausgleichsrücklage. erfolgen.

Zwar sieht auch der Rettungsschirm des Landes NRW Soforthilfen für Unternehmen je nach Anzahl der Beschäftigten in Höhe von 9.000 oder 15.000 Euro für den Zeitraum von drei Monaten vor, die auch zur Leistung der Mietzahlungen oder Kreditleistungen gedacht sind, jedoch dürfte dieser Betrag in der Regel nicht auskömmlich sein, um sämtliche Fixkosten wie Kredit- oder Leasingraten sowie weitere Nebenkosten zu decken, so die Einschätzung im Rathaus. Bürgermeister Daniel Zimmermann: „Die Stadt Monheim am Rhein sieht daher einen ergänzenden kommunalen Rettungsschirm vor, um die vor Ort ansässigen Unternehmen vor der Zahlungsunfähigkeit und Aufgabe ihrer Betriebe zu bewahren. Die Deckung durch die Ausgleichsrücklage ist für uns dank des guten Wirtschaftens in den letzten Jahren kein Problem. Wir können daher jetzt als Kommune schnell und unbürokratisch helfen.“

Stadt verfügt über ausreichend hohe Rücklagen

Noch vor Zuleitung des Jahresüberschusses 2019 beläuft sich die Höhe der Monheimer Ausgleichsrücklage bereits auf rund 200 Millionen Euro. „Der kommunale Rettungsschirm der Stadt Monheim am Rhein beinhaltet einen Zuschuss für die Nettomiete der gewerblichen Räume in Höhe von 50 Prozent der Mietzahlungen für den Zeitraum von zunächst drei Monaten für die Monate April bis Juni, maximal jedoch 15.000 Euro pro Betrieb“, wird Kämmerin Sabin Noll konkret. Bei Betrieben, die über in Eigentum befindliche Betriebs- oder Geschäftsräume verfügen und durch die hierfür aufzuwendenden monatlichen Kredite belastet sind, soll eine monatliche fiktive Miete in Höhe von 10 Euro je Quadratmeter als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt werden. Die Vorlage sieht als Regelung vor: Zuschüsse von Bund und Land sind vorrangig zu beanspruchen und daher bei der Prüfung zu berücksichtigen. Doppelförderungen sind zu vermeiden.

„Anträge“, so Monheims Kämmerin, „können von allen gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der freien Berufe mit bis zu 10 Erwerbstätigen gestellt werden, die eine Betriebs- oder Arbeitsstätte in Monheim am Rhein haben. Gastronomie- und Hotelbetriebe sind darüber hinaus antragsberechtigt, wenn die Anzahl der Erwerbstätigen aufgrund der hohen Personalintensität in dieser Branche bis zu 20 Beschäftigte beträgt.“

Zur Ermittlung der Anzahl der Erwerbstätigen werden auch die Teilzeitkräfte und 450 Euro-Jobs mit einem Umrechnungsschlüssel berücksichtigt. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist ein Rückgang des Netto-Umsatzes um mindestens 60 Prozent oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Berechnungsbasis bildet der durchschnittliche Netto-Monatsumsatz 2019. Der Umsatzrückgang oder die drohende Zahlungsunfähigkeit müssen belegbar durch die Corona-Pandemie bedingt sein.

Die Zuschussanträge sollen nach Beschluss durch den Rat online bereitgestellt werden. Die bewilligten Soforthilfen würden dann unmittelbar auf das Konto der Antragstellenden überwiesen. Bürgermeister Daniel Zimmermann: „Vor allem die kleinen Betriebe in der Gastronomie, im Einzelhandel und Dienstleister, wie zum Beispiel Frisöre, die jetzt schließen müssen, sind besonders von der Krise betroffen. Damit diese Betriebe nicht dauerhaft schließen müssen, sondern nach der Krise wieder öffnen können, ist der ergänzende städtische Rettungsschirm von großer Bedeutung. Wir wollen schon jetzt den Grundstein dafür legen, dass es nach dieser schwierigen Phase für uns alle in der Stadt mit einem möglichst normalen Leben wieder weitergehen kann – ohne dass verlorengegangene Strukturen, die unsere Stadt so lebenswert machen, erst wieder in jahrelanger Arbeit aufgebaut werden müssen.“ (ts)

Hintergrund
Der deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 25. März dem Nachtragshaushalt für das laufende Jahr 2020 zugestimmt. Somit können nun unter anderem die von der Bundesregierung am 23. März  aufgrund der Corona-Krise beschlossenen Soforthilfemaßnahmen für Kleinstunternehmen und Soloselbständige umgesetzt werden. Mit diesem Programm werden Kleinunternehmen bis zu fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro, Kleinunternehmen bis zu zehn Mitarbeitenden in Höhe von 15.000 Euro unterstützt. Der Bund beabsichtigt zudem, sein Sofortprogramm um eine Zuschusszahlung an Unternehmen mit zehn bis fünfzig Beschäftigten in Höhe von 25.000 Euro zu ergänzen.

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