Schülerinnen und Schüler gelten in den Weihnachtsferien nicht als getestet

Testpflicht für Kinder und Jugendliche auch auf der Eislaufbahn / Drittes Testzentrum ab sofort in der Altstadt geöffnet

Wo 2G oder 3G gilt, müssen Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren von Montag, 27. Dezember, bis Sonntag, 9. Januar, einen eigenen negativen Test vorweisen.

Zahlreiche Kinder und Jugendliche starten am kommenden Freitag in die Weihnachtsferien. Dabei entfallen mit dem Unterricht in den kommenden zwei Wochen auch die regelmäßigen Corona-Tests in den Schulen. Wo 2G oder 3G gilt, müssen Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren daher laut der Corona-Schutzverordnung des Landes von Montag, 27. Dezember, bis Sonntag, 9. Januar, einen eigenen negativen Test vorweisen. Kinder bis zum Schuleintritt müssen weiterhin kein negatives Testergebnis vorlegen.

Die Regelung gilt auch für die Eislaufbahn des Monheimer Sternenzaubers. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen ab Montag einen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Der Nachweis wird bei der Schlittschuh-Ausgabe kontrolliert. Kinder und Jugendliche, die eigene Schlittschuhe mitbringen, werden beim Betreten der Eisbahn kontrolliert. Auch 16- und 17-Jährige dürfen mit negativem Test aufs Eis, wenn Sie einen Schülerausweis vorzeigen können. Laut der Corona-Schutzverordnung sind negativ getestete Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren bei sportlichen Aktivitäten immunisierten Personen gleichgestellt. Personen ab 16 Jahren, die keine Schülerinnen oder Schüler sind, müssen zwischen Almhütte und Eislaufbahn eine Impfung oder Genesung nachweisen können.

Pünktlich zum Start in die Ferien hat neben dem [extern]Corona-Point Monheim-Baumberg an der Geschwister-Scholl-Straße und dem [extern]Corona-Testzentrum Monheim an der Marienburg am Mittwoch, 22. Dezember, im Pfannenhof an der Turmstraße ein drittes Testzentrum eröffnet. Das [extern]Medicare Testzentrum „Am Schelmenturm“ ist montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Alle drei Testzentren bieten auch an Heiligabend, den Weihnachtfeiertagen und Silvester besondere Öffnungszeiten an. Auch in vielen Apotheken und weiteren Einrichtungen wird getestet. Kinder unter 14 Jahren müssen bei den Tests von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Eine Übersicht über die Monheimer Teststationen gibt es unter [extern]www.monheim.de/corona.Im Testzentrum an der Marienburg werden allein vom 27. Dezember bis zum 2. Januar insgesamt rund 1000 Impftermine angeboten. Am 27. Dezember können von 10 bis 13 Uhr auch Fünf- bis Elfjährige geimpft werden.

Nicht nur Tests, auch Impfungen werden in den kommenden Tagen weiterhin angeboten. Freie Impftermine in Monheimer Arztpraxen koordiniert die Stadt über eine Online-Plattform. Das Angebot gilt dabei ganz ausdrücklich nicht nur für den eigenen Patientenstamm, sondern tatsächlich für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Online-Terminbuchung erfolgt unter der Adresse [extern]www.impftermin.monheim.de. Kinderimpfstoffe gibt es derzeit nur im Testzentrum an der Marienburg.

Darüber hinaus steht das Kreisgesundheitsamt mit seinem Impfmobil und den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna am Donnerstag, 23. Dezember, von 10 bis 15 Uhr in der Holzweg-Passage an der Geschwister-Scholl-Straße. Erst-, Zweit- und Drittimpfungen sind ohne Termin und Anmeldung möglich. Auffrischungsimpfungen können, laut Auskunft des Kreisgesundheitsamtes, inzwischen grundsätzlich fünf Monate nach der Zweitimpfung durchgeführt werden. Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, werden aber nicht zurückgewiesen, sofern ein Mindestabstand von vier Monaten erfüllt ist. Geimpft werden Personen ab 12 Jahre, soweit bei Minderjährigen ein Einverständnis der Eltern vorliegt. Das Angebot ist kostenlos. Die Impfungen mit beiden angebotenen Vakzinen schützen vor Ansteckung und damit auch vor unfreiwilliger Weitergabe des Virus. Vor allem schützen sie die Geimpften aber auch vor schweren Krankheitsverläufen, falls es infolge eines Impfdurchbruchs doch mal zu einer Ansteckung kommen sollte. (bh)

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