Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans


Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Bau- und Verkehrswesen der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 02.05.2007 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans:

• 114 M „Erweiterung Rathauscenter“

gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Die öffentliche Auslegung der Planung wird gem. § 13 Abs.2 auf 2 Wochen verkürzt.


Die Planungen einschließlich deren Begründung liegt in der Zeit vom:


22.05.2007 – 05.06.2007 einschließlich

im Rathaus der Stadt Monheim am Rhein,

Bereich 61 – Wirtschaftsförderung und Stadtplanung,

Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein,

II. Obergeschoss, zwischen Zimmer 219 und 220


während der Dienstzeiten und zwar:


Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr

Donnerstag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr

Freitag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr


öffentlich aus.

Während dieser Zeit können zu den Planentwürfen Anregungen schriftlich oder zu Niederschrift vorgebracht werden. In den Zimmern 218, 219, 220 und 222 werden Anregungen, die zur Niederschrift vorgebracht werden sollen, entgegengenommen und auf Wunsch Auskünfte erteilt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem nachfolgend abgedruckten Planausschnitt (pdf-Datei, 114 kb) ersichtlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.


Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Bau – und Verkehrswesen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.



Monheim am Rhein, 14.05.2007

Der Bürgermeister

Dr. Thomas Dünchheim

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