Das außergewöhnliche Niedrigwasser des Rheins legt derzeit Flächen frei, die normalerweise vom Wasser bedeckt sind. Am Mittwochmorgen, 12. August, lag der Wasserstand am Kölner Rheinpegel bei nur noch 55 Zentimetern und damit noch einmal zwei Zentimeter niedriger als am Vortag zur gleichen Zeit. Damit werden die Rekordniedrigstände aus den vergangenen Tagen weiter getoppt.
Am Rheinufer kommen dadurch immer wieder Gegenstände zum Vorschein, die dort über viele Jahre oder Jahrzehnte verborgen lagen. In den vergangenen Tagen erreichten die Stadt Monheim am Rhein vermehrt Hinweise und Anfragen zu vermeintlich historischen Fundstücken. Gleichzeitig sind offenbar auch Hobby-Schatzsuchende am Rheinufer unterwegs. Die Stadt nimmt dies zum Anlass, auf die geltenden Regeln für die Suche mit Metalldetektoren und den richtigen Umgang mit möglichen historischen oder gefährlichen Funden hinzuweisen.
Das sogenannte Sondeln bezeichnet die gezielte Suche nach Gegenständen im Boden mithilfe eines Metalldetektors. Wer dafür Mess- oder Suchgeräte verwendet, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Oberen Denkmalbehörde. Darunter fällt auch das klassische Sondengehen mit einem Metalldetektor. Für das Monheimer Stadtgebiet ist der Kreis Mettmann zuständig. Informationen zum Genehmigungsverfahren sind auf den Internetseiten des Kreises unter
www.kreis-mettmann.de zu finden.
Auch wer ohne Metalldetektor zufällig auf einen Gegenstand stößt, der möglicherweise von historischem oder archäologischem Interesse ist, sollte diesen nicht einfach mitnehmen. Nach Paragraf 15 des Denkmalschutzgesetzes NRW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals oder eines mutmaßlichen Bodendenkmals unverzüglich der Unteren Denkmalbehörde oder dem zuständigen Denkmalfachamt anzuzeigen. Nicht zuständig ist hier hingegen das Stadtarchiv. „Wenn jemand einen Gegenstand am Rheinufer findet und der Meinung ist, es handelt sich dabei um ein Bodendenkmal oder um historisches Artefakt, der kann sich gerne bei uns als Denkmalbehörde melden“, sagt Charlotte Bienert von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Monheim am Rhein. Meldungen sind per E-Mail an
denkmal@monheim.de möglich. Weitere Informationen findet man auch auf der städtischen Website unter dem Menüpunkt „Service und Verwaltung“ und dann „Denkmalschutz“. Als Denkmalfachamt ist zudem das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit seiner Außenstelle in Overath zuständig. Infos hierzu findet man online unter
www.bodendenkmalpflege.lvr.de.
Besondere Vorsicht ist derzeit auch aus einem anderen Grund geboten. Durch den niedrigen Wasserstand können am Rheinufer nicht nur Alltagsgegenstände, sondern auch Kampfmittel und andere gefährliche Relikte aus dem Zweiten Weltkrieg freigelegt werden. Bei unbekannten metallischen Gegenständen lässt sich für Laien nicht zuverlässig erkennen, ob von ihnen eine Gefahr ausgeht. Verdächtige Fundstücke sollten deshalb weder angefasst noch bewegt oder mitgenommen werden. Das gilt insbesondere auch für Kinder, die vermeintlich interessante Gegenstände am Ufer entdecken. „Ist der Fund kein Bodendenkmal, kann es sich durchaus um ein scharfes Kampfmittel handeln. Im Ernstfall sollte man die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde informieren,“ weist Mark Wettstein vom städtischen Bereich Ordnung und Soziales hin. Funde können per E-Mail unter
ordnungsbehoerde@monheim.de gemeldet werden. (sd)


