Neue Straßenverkehrs-Ordnung stärkt Fußgänger und Radfahrer

Regelungen helfen auf dem Weg zu einer noch fahrradfreundlicheren Stadt

Mit kostenfrei nutzbaren Fahrradpumpen ist die Stadt schon jetzt auf dem Weg zu noch mehr Fahrradfreundlichkeit. Die Regelungen der neuen StvO helfen dabei. Foto: Thomas Lison

Nach einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung durch das Bundesverkehrsministerium soll der Straßenverkehr noch gerechter, klimafreundlicher und sicherer werden. „Für Radfahrende gibt es einige Verbesserungen, die uns in unserem Ziel unterstützen, eine noch fahrradfreundlichere Stadt zu werden“, freut sich Philipp Nelles von der städtischen Abteilung Verkehrs- und Grünflächen.

So müssen Autofahrende ab sofort innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand zu Fußgängerinnen, Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern halten. Außerorts sind es mindestens 2 Meter. Für Schutzstreifen und Radfahrstreifen gelten keine Ausnahmen: „Auch hier ist der Seitenabstand einzuhalten. Ist dies nicht möglich, gilt weiterhin faktisch ein Überholverbot“, macht Nelles deutlich. Lkws mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t müssen innerorts beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren, um Fußgänger und Radfahrer zu schützen.

Bislang war es bereits verboten, auf Schutzstreifen für Radfahrer zu parken – ab sofort ist es auch verboten, dort zu halten. „Für diesen und für viele andere Tatbestände wurden die Bußgelder teils deutlich erhöht – das ist ein gutes Signal“, findet Nelles. Erhöhte Bußgelder gibt es unter anderem bei unzulässigem Halten und Parken, beim Parken an unübersichtlichen Straßenstellen, beim Parken in Feuerwehrzufahrten, beim Parken auf Schwerbehindertenstellplätzen, beim Parken auf Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharingfahrzeuge sowie bei Parkzeitüberschreitungen. Das Halten auf Schutzstreifen ist überdies mit einem Punkt belegt. Einen Punkt gibt es auch für Unzulässiges Halten oder Parken in zweiter Reihe sowie unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen sowie Radschnellwegen.

Verdoppelt haben sich darüber hinaus die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h: Ab einer Überschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts wird ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Erhöhte Bußgelder gibt es aber auch für Radfahrer und Radfahrerinnen, die den Gehweg benutzen, Fußgängerzonen befahren oder einen linksseitigen Radweg ohne entsprechende Freigabe nutzen.

Für Radschnellwege soll es ein eigenes Verkehrszeichen geben. Eine neue Dreiecksmarkierung, sogenannte Haifischzähne, sollen die Wartepflicht an Rechts-vor-links-Situationen und die Vorfahrtberechtigung für Radfahrende betonen. Für Carsharing-Stellplätze gibt es ebenfalls ein neues Zusatzzeichen. An den Standorten der Monheimer Stadtautos soll das Zeichen bald eingeführt werden. (bh)

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