Neue Ermäßigungsmöglichkeiten bei der Musikschule

Vereinfachte Verfahren und geänderte Regelung für Geschwister

Die Musikschule bietet nun vereinfachte Verfahren bei Ermäßigungen an. Foto: Kerstin Frey

Seit Jahresbeginn gilt für die Musikschule eine neue Entgeltordnung. Erstmalig gibt es eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung von 30 Prozent. Bisher war sie an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Auch bei den Sozialermäßigungen gibt es eine Änderung: Statt dem bisher gültigen Verfahren der Einkommensprüfung durch die Musikschule reicht es nun, die Befreiung von den Rundfunkgebühren zu belegen (80 Prozent Ermäßigung) oder einen gültigen Wohngeldbescheid einzureichen (50 Prozent Ermäßigung).

Alle Ermäßigungen gelten jeweils für das laufende Schuljahr und müssen mit Beginn den nächsten Schuljahres neu formlos beantragt werden.

Die neue Entgeltordnung ist unter [extern]www.musikschule.monheim.de einsehbar, Anträge können per E-Mail an [E-Mail]musikschule@monheim.de gesendet werden. (nj)

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