Leitfaden für den Kinderschutz vorgestellt

Wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, und was ist bei Verdacht zu tun?

Bürgermeister Daniel Zimmermann, Jugendamtsleiterin Annette Berg und Jürgen Meyer (r.) stellten jetzt im Rathaus den neuen Leitfaden Kinderschutz in Monheim am Rhein vor. Foto: Thomas Spekowius

Bürgermeister Daniel Zimmermann, Jugendamtsleiterin Annette Berg und Jürgen Meyer, bei der Stadtverwaltung zuständig für den Bereich des präventiven Kinderschutzes, haben jetzt den frisch gedruckten „Leitfaden Kinderschutz in Monheim am Rhein“ vorgestellt.

Die neue Broschüre ist das Ergebnis einer trägerübergreifenden Arbeitsgruppe. Erzieherinnen aus den Kindertagesstätten sowie Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiterinnen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes trugen hier ihr Wissen und ihre Erfahrungen zusammen. – Was ist eigentlich Kindeswohlgefährdung? Wie kann ich erkennen, ob ein Kind betroffen ist? An wen kann ich mich im Falle eines Falles wenden? Und was sagt das Gesetz?

„Diese Fragen werden immer wieder gestellt und führen bei vielen Menschen, ganz gleich ob sie nun beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen im Alltag zu tun haben, oft zu Unsicherheiten“, weiß Meyer aus der Praxis zu berichten. Der neue Kinderschutz-Leitfaden liefert hier wertvolle Antworten und enthält leicht verständliche Anhaltspunkte und Informationen für das richtige Verhalten. Unter anderem wird anhand eines Schaubilds Schritt für Schritt das beispielhafte Vorgehen bei einem Gefährdungsverdacht erklärt. Zudem enthält die Broschüre zahlreiche Kontaktadressen und Anlaufstellen für professionelle Hilfe.

Neue Broschüre soll helfen, Unsicherheiten abzubauen

Eine zentrale Botschaft des Leitfadens lautet: Niemand sollte mit dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung alleine bleiben, sondern immer Unterstützung suchen, um, wenn irgend möglich, möglichst in Ruhe hilfreiche Strategien entwickeln zu können. Vorrangiges Ziel sollte dabei stets sein, mit allen Beteiligten eine Verantwortungsgemeinschaft zu bilden und somit gemeinsam die Sorge um ein Kind wahrzunehmen, die Situation zu bewerten und entsprechend zu handeln. „Die akute Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen stellt dabei jedoch eine Ausnahme dar“, betont Meyer. „Hier ist selbstverständlich sofortiges Handeln erforderlich, so wie es auch der Leitfaden aufzeigt.“

Die Broschüre mit einer Auflage von 1000 Exemplaren wird in den kommenden Tagen an alle Kindertagesstätten und Schulen im Stadtgebiet verteilt. Außerdem ist der Leitfaden ab sofort im Haus der Chancen, an der Friedenauer Straße, sowie im Rathaus erhältlich und wird in Kürze auch auf der städtischen Homepage abrufbar sein.

Mit Blick auf das Bundeskinderschutzgesetz ist mit der Publikation des Leitfadens ein weiterer Schritt zur Stärkung des aktiven Kinderschutzes in Monheim am Rhein – der Hauptstadt für Kinder – gemacht worden.

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