Kampf gegen den Schnee begann um 3 Uhr morgens

Städtische Betriebe mit 22 Mann und fünf Räumfahrzeugen im Einsatz

Schon um 3 Uhr rückten heute die ersten Räumfahrzeuge der Städtischen Betriebe aus. „Da wir vom Wetterdienst Essen laufend aktuelle Meldungen beziehen, wussten wir, was kommt“, berichtet Betriebsleiter Gerhard Müchler. Gegen die in unseren Breiten selten gewordene Schneepracht waren 22 Mann und fünf Spezialfahrzeuge im Einsatz.

Vorrangig wurden die Hauptverkehrsstraßen und Busstrecken geräumt und abgestreut, dann alle übrigen Durchgangsstraßen befahrbar gemacht. Die Räumfahrzeuge sind mit Schilden und Streuautomaten ausgestattet. Sie verteilen ein Gemisch aus feinkörnigem Salz und flüssigem Kalziumchlorid, das auch bei starken Minusgraden wirksam bleibt.

Im 15 Meter hohen Silo der Städtischen Betriebe ist Platz für 100 Tonnen Streumaterial. „Bis jetzt sind 25 Tonnen verbraucht, vorsichtshalber haben wir bereits nachbestellt“, so Gerhard Müchler.

• Mehr als zehn Zentimeter Neuschnee und tagelang frostige Temperaturen – das hat es im Stadtgebiet wohl seit Januar 1985 nicht mehr gegeben. Weil schon damals solche Wetterlagen eine Ausnahme waren, nutzte Bruno Benzrath, Leiter der Alexander-von-Humboldt-Schule, die Gunst der Stunde. Am 9. Januar 1985 zogen 176 Kinder mit ihren Schlitten, begleitet von zehn Lehrkräften und der Polizei, nach Düsseldorf-Hellerhof zu einer ausgiebigen Rodelpartie.

Wer muss wann räumen?

Auf privaten Grundstücken sind gemäß der vom Rat beschlossenen Straßenreinigungssatzung die Eigentümer zum Räumen verpflichtet. Die Gehwege müssen sie in einer Breite von 1,50 Meter vom Schnee befreien. Zum Streuen dürfen nur abstumpfende Mittel verwendet werden, Tausalz ist nur bei extremen Wetterunbilden wie Eisregen erlaubt.

Wenn nachts Schnee fällt, muss er an Werktagen bis 7 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Der Schnee ist auf der Fahrbahnseite des Gehwegs zu lagern. Schnee und Eis dürfen nicht von den Grundstücken auf die Straße geschaufelt werden.

[extern]Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (34 kb)

[extern]Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (80 kb)

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