Ab Anfang März wird im gesamten Stadtgebiet kontrolliert, ob alle Hunde bei der Stadt gemeldet sind. Ziel ist es, Steuersünder zu ermitteln. Ordnungsgemäß registriert sind derzeit rund 2000 Hunde. Hat ein Vierbeiner ein neues Frauchen oder Herrchen, müssen diese das Tier innerhalb von zwei Wochen im Rathaus anmelden – sonst droht ihnen eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro.
Bis Ende April sucht die von der Stadt beauftragte Firma Springer Kommunale Dienste GmbH sämtliche Haushalte auf und fragt, ob Hunde gehalten werden. Die Kontrolleure können sich ausweisen, die Wohnungen betreten sie nur auf Wunsch. Wird niemand angetroffen, hinterlassen die Mitarbeiter ein Merkblatt mit weiteren Hinweisen. Die Rückseite kann für die Anmeldung zur Hundesteuer benutzt werden.
Werden nicht gemeldete Hunde entdeckt, müssen deren Halter mit rückwirkender Steuererhebung und Geldbuße rechnen. Alle Hundehalter, Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstände und volljährigen Haushaltsangehörigen sind nach der Hundesteuersatzung zu wahrheitsgemäßen Auskünften verpflichtet. Wer seinen Hund noch nicht angemeldet hat, sollte dies schnellstens nachholen. Die Anmeldung ist möglich an der Information des Rathauses (Rathausplatz 2).
• Die jährliche Steuer für die Haltung eines Hundes beträgt 108 Euro, für zwei Hunde jeweils 132 Euro und für drei je 156 Euro. Das Halten gefährlicher Rassen (laut Paragraphen 3 und 10 Landeshundegesetz) kostet 1080 Euro je Hund.
Wortlaut der Hundesteuersatzung (50 kb)
Informationsblatt zur Hundehaltung (245 kb)