Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit § 77ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GV NW S. 666 ff.) und § 8 des Gesetzes über die Finanzierung der öffentlichen Schulen (Schulfinanzgesetz) (GV NW S. 223) jeweils in der z. Zt. geltenden Fassung hat die Schulverbandsversammlung des Zweckverbands der Berufsbildenden Schulen Opladen folgende Haushaltssatzung beschlossen:
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