Das Angebot an E-Scootern in Monheim am Rhein wächst weiter

Tier ist schon da / Bird kommt am Wochenende wieder / Bolt steigt Ende spätestens Anfang September ein

Überall in den rot markierten Bereichen ist das Verleih-Ende für die E-Roller nicht möglich. Sie müssen also im normalen Verkehrsraum wieder abgegeben werden. Grafik: Stadt Monheim am Rhein

Monheim am Rhein macht Spaß, ist eine dynamische Smart City und auch in Sachen Mobilitätsangebote zukunftsorientiert. Das zieht offensichtlich an.

Nachdem die Firma Bird im Frühjahr ihre E-Scooter aus betriebsinternen Gründen für einige Wochen zurückgezogen hatte, steigt sie an diesem Wochenende mit 150 Rollern wieder ins Monheimer Geschäft ein und ergänzt damit die bereits ebenfalls 150 Roller der Firma Tier, die seit April im Stadtgebiet unterwegs sind. Und es geht noch sogar weiter. Auch die Firma Bolt wird bis spätestens Anfang September mit 150 Rollern in Monheim am Rhein starten, so dass dann bald 450 Elektro-Roller im Stadtgebiet zur Verfügung stehen.

„Ich freue mich, dass sich all diese Firmen für Monheim am Rhein entschieden haben. Damit wächst unser Mobilitätsangebot stetig weiter“, so Bürgermeister Daniel Zimmermann. „Es reicht eben vom Car-Sharing über den kostenlosen ÖPNV im Stadtgebiet bis hin zu dem jetzt nochmal ausgebauten Angebot an E-Scootern, mit denen wir in den vergangenen zwei Jahren bereits gute Erfahrungen gemacht haben. Hinzu kommt in absehbarer Zeit dann noch das städtische Fahrradverleih-System.“

Freie Rückgabe – aber nicht überall

Sämtliche E-Scooter-Anbieter operieren in einem sogenannten Free-Floating-System. Bei der Erstverteilung werden die Roller dabei zunächst in 50-Meter-Radien um Bushaltestellen und die städtischen Fahrradverleihsystem-Stationen platziert. Nachdem die Roller dann einmal genutzt wurden, können Sie frei am Zielort wieder abgestellt werden. Die Betreiberfirmen müssen dann nur noch eingreifen, wenn die Roller beispielsweise Gehwege zustellen oder die Verkehrssicherheit einschränken – oder wenn sie erkennbar abseits stehen und nicht mehr genutzt werden.

Die Beendigung der Ausleihe ist für die Fahrerinnen und Fahrer strikt auf das innerstädtische Gebiet beschränkt. Roller können so also nicht einfach im Wald, der Urdenbacher Kämpe oder im Rheinbogen zurückgelassen werden. (ts)

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