Bürgermeister weist Vorwürfe von Haus und Grund zurück

Sinnvolle Gesamtentwicklung frei gewordener Flächen liege in der Verantwortung der Stadt

Nach Kritik des Vereins Haus und Grund an den Planungen rund um den Greisbachsee weist Bürgermeister Daniel Zimmermann Vorwürfe zurück, dass die Marina keine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme rechtfertige. „Natürlich ist die Marina alleine keine Rechtfertigung. Die städtebauliche Maßnahme bezieht sich auf eine viel größere Fläche – auf dem freiwerdenden Braas-Gelände östlich des Sees können neue Wohn- und Gewerbegebiete entstehen“, macht Zimmermann deutlich. „Der Vorwurf, die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme diene der Stadt letztlich dazu, eine Marina am Greisbachsee zu realisieren, geht schon deshalb ins Leere, weil die Stadt bereits alle Flächen, die sie hierzu benötigen würde, durch Ankäufe erworben hat. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme könnte lediglich die Gesamtentwicklung vor allem im Osten und Süden des Sees ordnen – und das unabhängig davon, ob der See überhaupt für eine Marina, als Badesee oder für andere Sport- und Freizeitangebote geöffnet wird.“

Die sinnvolle Gesamtentwicklung größerer Areale wie der Fläche vom Rhein bis zum Knipprather Wald liege in der Verantwortung der Stadt: „Es kann nicht sein, dass man brach fallende Flächen dem freien Markt und damit einer ungeordneten Entwicklung überlässt. Die Stadt hat die Verantwortung, diese Entwicklung zu steuern“, sagt Zimmermann. Auch der Kauf der ehemaligen Auskiesungsflächen am Kielsgraben steht im Zusammenhang mit der Entwicklung des gesamten Areals. Nach mehrjährigen Verhandlungen haben die Firma Braas GmbH und die Stadt am 30. Juni den Kaufvertrag für die Flächen, die für den Sportplatzbau benötigt werden, und die umliegenden Flächen, die gemäß Rekultivierungsplan bis Ende 2025 noch durch die Firma Braas zu rekultivieren sind, unterzeichnet.

Den Bereich für vorbereitende Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Baumberg Süd“ hatte der Rat am 13. Mai beschlossen. Im Rahmen der Untersuchungen werden nun unter anderem alle Flächen des Bereichs betrachtet, bewertet und geprüft, ob die unterschiedlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gegeben sind. Der Verein Haus und Grund rät Anliegern nun, mittels eines Normenkontrollverfahrens zu klagen. „Der Rat hat zunächst einmal Voruntersuchungen beschlossen, eine tatsächliche Entwicklungsmaßnahme wurde noch gar nicht eingeleitet“, stellt Bürgermeister Daniel Zimmermann klar. „Gegen eine bloße Voruntersuchung kann man nicht klagen." Mit einer beschlossenen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme können Planungsgewinne abgeschöpft werden, um Infrastrukturkosten zu finanzieren. Um Spekulationen zu unterbinden und über gegebenenfalls frei werdende Grundstücke verfügen zu können, wurde parallel eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen. „Das Versprechen, dass es keine Enteignungen gibt, gilt aber weiterhin“, macht Zimmermann deutlich. „Insbesondere richten sich die Instrumente nicht gegen Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien. Wir haben vor allem die großen Flächen im Blick. Hierzu zählen die nicht mehr benötigte Gewerbegrundstücke, die alten Henkel-Deponien und das frühere Auskiesungsgelände.“

Zu einer möglichen Marina am Greisbachsee hat die Stadtverwaltung Ideen und Anregungen aller interessierten Monheimerinnen und Monheimer gesammelt. Deutlich wurde in der rege kommentierten Beteiligung vor allem der Wunsch, den See der Allgemeinheit zugänglich zu machen. In der anschließenden Sitzung am 24. Juni hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, ergebnisoffen Planungen auszuarbeiten, Kostenschätzungen zu erstellen, Abstimmungsgespräche mit Behörden zu führen und die Ergebnisse dem Rat in drei Varianten zur Beschlussfassung vorzulegen. Derzeit werden Gutachten für alle Varianten erstellt. Die Varianten sollen ebenfalls von Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden. Erst danach wird der Rat entscheiden, welche Nutzungsart für den Greisbachsee in Frage kommt. Die Ergebnisse fließen dann auch in die Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ein. (bh)

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