Bürgerbegehren zu Flüchtlingscontainern angekündigt

Initiatoren zielen auf Aufhebung eines Ratsbeschlusses vom 20. September

Das Schulzentrum Lottenstraße mit den Schulcontainern links. Foto: Thomas Spekowius

Im Rathaus ist am Mittwoch, 22. November die Ankündigung eines sogenannten kassatorischen Bürgerbegehrens eingegangen. Mit solch einem Bürgerbegehren lässt sich, sollte es erfolgreich sein, ein geltender Ratsentscheid ändern oder aufheben, also kassieren. Die Initiatoren des Begehrens richten sich konkret gegen eine Entscheidung vom 20. September, die in den zurückliegenden Jahren als Klassenräume genutzten Container auf dem Gelände der Lotten- und der Astrid-Lindgren-Schule für mindestens drei Jahre zur Unterbringung von geflüchteten Menschen zu nutzen. Die Container sollen nach einer entsprechenden Umrüstung voraussichtlich ab Mai des nächsten Jahres für neu ankommende Geflüchtete genutzt werden, bevor diese in die von der Stadt bereitgestellten Wohnungen umziehen können.

Hintergrund ist, dass der Stadtrat und die Stadtverwaltung die ehemaligen Schulcontainer als bessere Unterbringung ansehen als die derzeit zu diesem Zweck genutzte Lieselott-Diem-Sporthalle in Baumberg. Zwar sind aktuell über 80 Prozent aller Schutzsuchenden in individuellen Wohnungen untergebracht und es werden auch weitere Wohnungen angemietet und vorbereitet, zur Erstaufnahme und für die Wartezeit, bis Geflüchteten eine Wohnung zur Verfügung steht, nutzt die Stadt jedoch auch zentrale Unterkünfte. Die Umnutzung der nicht mehr benötigten Schulcontainer an der Krischerstraße gilt als besonders günstig. Die Unterbringungssituation in den Containern wäre außerdem komfortabler als in einer Turnhalle.

Die von den Initiatoren des Bürgerbegehrens formulierte Sachfrage lautet: „Wollen Sie, dass die Containeranlage auf dem Schulgelände an der Krischerstraße unverzüglich von dort entfernt wird und das gesamte Gelände dem rechtskräftigen Baubeschluss vom 20.12.2017 (Beschlussvorlage IX/1298) als Schulgelände nutzbar gemacht wird?“

Stadt liefert Kostenschätzung

Mit der Ankündigung des Bürgerbegehrens wurde die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, eine Kostenschätzung für die Umsetzung der geforderten Maßnahme – also den geforderten Abbau der Container – zu erstellen und den Initiatoren zu übermitteln. Dieser Bitte will Bürgermeister Daniel Zimmermann nun zügig nachkommen: „Seit der Ratsdiskussion im September liegen bereits alle Zahlen vor. Diese bereiten wir jetzt so auf, dass sie in der nächsten Woche den Initiatoren des Bürgerbegehrens vorgelegt werden können.“

Wie geht es dann weiter? Gemäß der Gemeindeordnung gilt für ein kassatorisches Bürgerbegehren eine Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt des angefochtenen Ratsbeschlusses. Das ist in diesem Fall der 20. Dezember. Hinzugezählt wird die Zeit, die die Stadtverwaltung für die Übermittlung einer Kostenschätzung benötigt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens müssen bis dahin die Unterschriften von 7 Prozent der Wahlberechtigten vorlegen. Entscheidend hierfür ist die Zahl der wahlberechtigten Monheimerinnen und Monheimer bei der letzten Kommunalwahl. Im Jahr 2020 waren das 32 829 Personen, sodass für ein gültiges Bürgerbegehren 2299 Unterschriften erforderlich sind. Gelingt es den Initiatoren innerhalb der Frist genügend Unterschriften zu sammeln und ein zulässiges Bürgerbegehren vorzulegen, liegt die Entscheidung wieder beim Rat. Er kann dem Bürgerbegehren stattgeben oder es inhaltlich zurückweisen.

Auf das Bürgerbegehren könnte ein Bürgerentscheid folgen

Wenn der Stadtrat entscheidet, dem Bürgerbegehren inhaltlich nicht zu folgen, kommt es zum Bürgerentscheid. Dann wären alle Monheimer Kommunalwahlberechtigten in einer Abstimmung dazu aufgerufen, über die Frage aus dem Bürgerbegehren zu entscheiden. Bei dieser Abstimmung braucht es eine absolute Mehrheit, wobei diese mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten umfassen muss. Das sind rund 6500 von voraussichtlich etwa 33 000 stimmberechtigten Monheimerinnen und Monheimern. Stimmberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren. (ts)

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