Der Teil-Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet XVIII der Stadt Monheim am Rhein (Bebauungsplan 96 M – Kirchstraße / Grabenstraße / Krummstraße) vom 12.06.2007 betreffend das Grundstück Gemarkung Monheim, Flur 16, Flurstück 1030, ist am 16.07.2007 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Teil-Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuches.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Bekanntmachung können die Betroffenen durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechten. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist innerhalb von 6 Wochen schriftlich oder zur Niederschrift beim Umlegungsausschuss der Stadt Monheim am Rhein, Rathaus, Geschäftszimmer 232, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein, erhoben werden.
Versäumt ein Bevollmächtigter diese Frist, so wird dessen Verschulden dem von der Bekanntmachung Betroffenen zugerechnet.
Monheim am Rhein, den 17.07.2007
(Lutze)
Vorsitzender