Ausnahmegenehmigungen bei Fahrverboten

Für Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß §46 Abs. 1 Nr. 7 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) sowie von der Ferienreiseverordnung gemäß §4 Abs. 1 FerReiseV (Ferienreiseverordnung) ist der Bereich Bauwesen zuständig.

Für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5t sowie Lastkraftwagen mit Anhänger gelten Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen, in der Ferienreisezeit zusätzlich an Samstagen auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen. Unter bestimmten Voraussetzungen können hiervon Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Diese Tatbestände stehen weiter unten im Auszug aus der Straßenverkehrs-Ordnung. Sie gelten in gleicher Weise für die Ferienreiseverordnung.

Die Ausnahmegenehmigungen gelten nur für einzelne Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeugkombinationen, müssen also für jeden Lastkraftwagen einzeln beantragt werden.

Die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsverbot richten sich nach Nummer 263 der GebOST (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr), die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen von der Ferienreiseverordnung nach Nummer 271. Für eine Jahresausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot wird derzeit eine Gebühr von 400 Euro erhoben, für Ausnahmegenehmigungen über den gesamten Geltungszeitraum der Ferienreiseverordnung eine Gebühr von 70 Euro. Für kürzere Zeiträume liegen die Gebühren entsprechend niedriger.


Zuständig: Straßenverkehrsbehörde



Ihre Ansprechpersonen

Jan Hobusch
Raum:
Raum 215
E-Mail:
jhobusch@​monheim.de
Telefon:
+49 2173 951-681
Telefax:
+49 2173 951-25-681
Stefan Rynko
Stefan Rynko
Raum:
Raum 215
E-Mail:
verkehrsangelegenheiten@​monheim.de
Telefon:
+49 2173 951-6881
Telefax:
+49 2173 951-25-6881
Adresse |
Dienststelle am Frohnkamp
Raum: Raum 215
Frohnkamp 18
40789 Monheim am Rhein


E-Mail:
verkehrsangelegenheiten@monheim.de

Kartenansicht

Dienststelle am Frohnkamp

Frohnkamp 18
40789 Monheim am Rhein

Weiterführende Informationen


Öffnungs-zeiten Telefon Kontakt-formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo: 09.00 bis 19.00 Uhr
Di: 09.00 bis 19.00 Uhr
Mi: 09.00 bis 19.00 Uhr
Do: 09.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 09.00 bis 19.00 Uhr
Sa: 09.00 bis 16.00 Uhr


Hier gibt's die kürzesten Wartezeiten!
schließen
Stadtverwaltung & Bürgerbüro:
02173 951-0
Telefonisch erreichen Sie uns zu
folgenden Zeiten:
Mo: 08.00 bis 16.30 Uhr
Di: 08.00 bis 16.30 Uhr
Mi: 08.00 bis 16.30 Uhr
Do: 08.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr
schließen
schließen
Mit der Online-Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden.


Ihr Termin im Bürgerbüro
schließen
Nach oben