Verkehrliche Anordnungen

Baustellenkoordination
Ziel der Baustellenkoordination ist es, trotz notwendiger Arbeitsstellen einen ausreichenden und sicheren Verkehrsfluss im Stadtgebiet zu gewährleisten. Damit Maßnahmen frühzeitig abgestimmt werden können, müssen alle Maßnahmen größeren Umfangs, insbesondere Arbeiten mit einer Länge von mehr als 10 Metern, im Vorfeld in der Baustellenkoordination, ehemals: Teko, vorgestellt und abgestimmt werden.

Um eine abgestimmte Koordination von Baustellen sowohl innerhalb des Stadtgebiets als auch über die Zuständigkeiten verschiedener Straßenbaulastträger hinaus sicherzustellen, nutzt die Abteilung Mobilität und Straßenverkehr das System TIC Kommunal. Ziel ist es, Maßnahmen frühzeitig zu bündeln, Überschneidungen zu vermeiden und die Auswirkungen auf den Verkehr möglichst gering zu halten. In das System werden seitens der Stadt insbesondere solche Maßnahmen eingestellt, die mit größeren verkehrlichen Einschränkungen verbunden sind. Das zugehörige Portal kann öffentlich eingesehen werden unter: [extern]https://www.verkehr.nrw/ 

Maßnahmen müssen mindestens zwei Monate vor dem geplanten Ausführungszeitraum angemeldet werden.

Anmeldung zur Baustellenkoordination
Um eine Maßnahme in der Baustellenkoordination vorstellen zu können, ist spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin eine formlose E-Mail an [E-Mail]verkehrsangelegenheiten@monheim.de zu senden.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Art der Maßnahme
  • Lage oder betroffene Bereiche
  • geplanter Zeitraum und voraussichtliche Dauer
  • Ansprechperson mit Kontaktdaten

Die Baustellenkoordination bietet Auftraggebenden, Versorgungsunternehmen und Baufirmen die Möglichkeit zu einem frühzeitigen und sachlichen Austausch mit allen Beteiligten. Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden und eine kooperative Abstimmung der Maßnahmen zu erreichen.

Genehmigungsverfahren
Auf Grundlage der abgestimmten Planung werden der Aufbruch sowie die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Genehmigung festgelegt. Gemäß § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das ausführende Unternehmen verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen. Darin wird geregelt, wie die Baustelle abzusperren ist und wie der Verkehr während der Bauzeit geführt wird. Für Arbeiten im öffentlichen Straßenraum ist zudem eine Aufbruchgenehmigung nach § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) erforderlich. Beides wird im Rahmen einer Genehmigung ausgestellt. Ohne eine entsprechende Anordnung dürfen keine Arbeiten begonnen werden. Der Antrag ist bei der Abteilung Mobilität und Straßenverkehr zu stellen. Das entsprechende Antragsformular steht weiter unten auf dieser Seite zur Verfügung.

Freigabe für neue Unternehmen
Unternehmen, die erstmals Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Monheim am Rhein durchführen möchten, benötigen vorab eine Freigabe durch die Abteilung Straßen-, Wege- und Brückenbau. Sofern diese Freigabe noch nicht vorliegt, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: [E-Mail]strassen@monheim.de 

Erst nach erfolgter Prüfung und Freigabe durch die Abteilung Straßen-, Wege- und Brückenbau kann eine Genehmigung für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum erteilt werden.
Die Vorabprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass die fachlichen Voraussetzungen für Arbeiten an öffentlichen Verkehrsflächen erfüllt sind und die ordnungsgemäße Ausführung gewährleistet werden kann.

Fristen
Anträge sollten möglichst mit mindestens 14 Tagen Vorlauf eingereicht werden. Sind im Vorfeld Abstimmungen erforderlich, ist ein entsprechend längerer Zeitraum einzuplanen. Bei kurzfristig eingereichten Anträgen kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht garantiert werden.

Jahresgenehmigung
Unternehmen, die regelmäßig Arbeitsstellen im Stadtgebiet Monheim am Rhein einrichten, können eine Jahresgenehmigung beantragen und damit an einem vereinfachten Anordnungsverfahren teilnehmen. Dieses Verfahren ermöglicht die Beantragung ausgewählter Regel- und Musterpläne mit einer Vorlaufzeit von drei Werktagen. Auch in diesem Fall werden die Unterlagen von der Abteilung Mobilität und Straßenverkehr geprüft und genehmigt. Der Antrag auf eine Jahresgenehmigung kann formlos gestellt werden.

Gebühren
Für die Jahresgenehmigung fällt eine Gebühr von 600 Euro an. Die Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen richten sich nach der Tarifnummer 261 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST). Sie sind abhängig vom Aufwand der Maßnahme und betragen in der Regel 80 bis 130 Euro je angefangene Woche. Für die Aufbruchgenehmigung wird zusätzlich eine Gebühr nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Monheim am Rhein erhoben, ebenfalls abhängig vom jeweiligen Aufwand.

Hinweis zur Sondernutzung
Werden im Zusammenhang mit einer Baustelle zusätzliche Flächen benötigt, beispielsweise für Lagerflächen, Baustellenzufahrten, Container oder Gerüste ist eine [extern]Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.


Zuständig: Abteilung Mobilität und Straßenverkehr



Ihre Ansprechpersonen

Stephanie Augustyniok
Raum:
Raum 2309
E-Mail:
saugustyniok@​monheim.de
Telefon:
+49 2173 951-676
Telefax:
+49 2173 951-25-676
Jenny Jobe
Raum:
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E-Mail:
jjobe@​monheim.de
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+49 2173 951-321
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+49 2173 951-25-321
Stefan Rynko
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srynko@​monheim.de
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+49 2173 951-6881
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E-Mail:
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