- Raum:
- Raum 215
- E-Mail:
- jhobusch@monheim.de
- Telefon:
- +49 2173 951-681
- Telefax:
- +49 2173 951-25-681
Stefan
Rynko
Die Straßenverkehrs-Ordnung ermöglicht die Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für „schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen“. Um eine personenbezogene Parkmöglichkeit zu beantragen, wird ein blauer Parkausweis benötigt, der bei Vorliegen der geforderten Merkmale vom Bürgerbüro ausgestellt wird.
Anschließend kann unter Vorlage dieses Parkausweises formlos oder nach persönlicher Vorsprache ein personenbezogener Schwerbehindertenstellplatz beantragt werden. Ein Anspruch auf einen solchen Stellplatz besteht nur dann, wenn keine Parkmöglichkeit auf einem Privatgrundstück besteht. Dies ist – gegebenenfalls durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Eigentümers – nachzuweisen.
Sollten alle Antragsvoraussetzungen erfüllt sein und die örtlichen Verhältnisse eine Einrichtung zulassen, wird ein entsprechender Standort festgelegt. Die Einrichtung des Stellplatzes wird von den städtischen Betrieben zeitnah durchgeführt und ist für Nutzende kostenfrei.
Zuständig: Straßenverkehrsbehörde
Ihre Ansprechpersonen
Dienststelle am Frohnkamp
Frohnkamp 18
40789 Monheim am Rhein