Stellplätze für Gehbehinderte

Die Straßenverkehrs-Ordnung ermöglicht die Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 80, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen, jeweils mit einem GdB von 100. Um eine personenbezogene Parkmöglichkeit zu beantragen, wird ein [extern]blauer Parkausweis benötigt, der bei Vorliegen der geforderten Merkmale vom Bürgerbüro ausgestellt wird.

Ein personenbezogener Schwerbehindertenstellplatz kann mit dem untenstehenden Antrag beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen sind dem Antrag zu entnehmen. Ein Anspruch auf einen solchen Stellplatz besteht nur dann, wenn keine Parkmöglichkeit auf einem Privatgrundstück besteht. Dies ist – gegebenenfalls durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Eigentümerin oder des Eigentümers – nachzuweisen. Sollten alle Antragsvoraussetzungen erfüllt sein und die örtlichen Verhältnisse eine Einrichtung zulassen, wird ein entsprechender Standort festgelegt. Die Einrichtung des Stellplatzes wird von den städtischen Betrieben zeitnah durchgeführt und ist für Nutzende kostenfrei.


Zuständig: Abteilung Mobilität und Straßenverkehr



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