Im Verfahren gegen die CO-Pipeline der früheren Bayer Material Science AG, jetzt Covestro Deutschland AG, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag, 31. August, die Berufungen der Klägerfamilien Muhr und Schiefer abgelehnt. Die Pipeline sei damit rechtens. Bürgermeister Daniel Zimmermann zeigt sich über den Ausgang des Berufungsverfahrens enttäuscht: „Wir hätten uns ein anderes Ergebnis erhofft, aber das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen. Wir werden Familie Muhr bei der nun anstehenden Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht unterstützen“, verspricht der Bürgermeister.
Die Klage der insgesamt vier Bürgerinnen und Bürger aus Monheim am Rhein und Langenfeld richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf von 2007, mit dem die Pipeline zugelassen wurde. Die etwa 67 Kilometer lange Pipeline verbindet die linksrheinischen Chemieparks in Krefeld und Dormagen und verläuft überwiegend rechtsrheinisch. Mittlerweile ist sie weitgehend fertiggestellt, aber noch nicht in Betrieb. Wenn die Leitung in Betrieb ginge, könnte bei einem Bruch geruchloses, giftiges Kohlenmonoxid austreten.
2014 hatte das Oberverwaltungsgericht das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob das „Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen“ mit dem Grundgesetz vereinbar ist. 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorlage als unzulässig angesehen. Die Entscheidung über die Berufung wurde im Anschluss, wegen eines noch laufenden Planänderungsverfahrens, zunächst zurückgestellt. Gegen das jüngste Urteil wird jetzt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt. (bh)