Mon-Guides freuen sich auf Führungen im September

Teilnehmende müssen bei ausgewählten Touren einen negativen Corona-Test, Impfung oder Genesung nachweisen

Seit zwei Monaten können die Mon-Guides ihre Führungen wieder anbieten. Bei einigen Touren gilt dabei nun die 3G-Regel, bei anderen Touren müssten Teilnehmende keine entsprechenden Nachweise erbringen. Alle Führungen können in der Tourist-Information bei den Monheimer Kulturwerken gebucht werden.

Bei Führungen, in deren Rahmen auch Innenräume besucht werden, müssen Teilnehmende einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder eine Genesung nachweisen. Das gilt für die Führungen „Donnerstags auf dem Bieräquator“, „Genuss-Sonntag“, „Gourmet-Mittwoch“, „Monheim von seiner Schokoladenseite“, „Zwischen Kölsch und Alt“, „Lommer Jonn“ und „Verortet im Wort“. Bei Führungen, die nur draußen stattfinden, wie die öffentliche Stadtführung, die neue Tour „Von Fähren und Fischern bis Deusser und Krischer“, „Monheim und Baumberg mit dem Rad entdecken“, „Vater Rhein taucht auf“ und „Von der ‚Gleislosen‘ zum autonomen Bus“ müssen keine Nachweise vorgelegt werden.

Für die Kulinarik-Touren „Donnerstags auf dem Bieräquator“, „Genuss-Sonntag“ und „Gourmet-Mittwoch“ ist eine Anmeldung in der Tourist-Information bei den Monheimer Kulturwerken erforderlich. Bei allen anderen Führungen wird zur besseren Planbarkeit darum gebeten. Die Standorte der Mon-Chronik sind weiterhin geöffnet. In Innenräumen gibt es eine Maskenpflicht, die 3G-Regel gilt aber nicht.

Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Mettmann lag am Mittwoch, 25. August, bei 126,9. Für Monheim am Rhein gilt daher die sogenannte 3G-Regel. Vollständig Geimpften und Genesenen stehen damit alle Einrichtungen und Angebote offen. Bei Veranstaltungen und Sport in Innenräumen, in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen und in Beherbergungsbetrieben müssen alle Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen Antigen-Schnelltest nachweisen. In Diskotheken und bei privaten Partys mit Tanz müssen alle Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen PCR-Test nachweisen. Die Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.

Schülerinnen und Schüler gelten wegen der Teilnahme an verbindlichen Schultestungen als getestet. Wo die 3G-Regel gilt, können sie ihren Schülerausweis vorlegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Medizinische Masken sind weiterhin unter anderem in Bussen und Bahnen, Arztpraxen, Warteschlagen und Geschäften Pflicht. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt bis Freitag, 17. September. (bh)

Stadtführungen im August und September

  • Sonntag, 29. August, öffentliche Stadtführung
  • Mittwoch, 1. September, Gourmet-Mittwoch
  • Sonntag, 5. September, Verortet im Wort, Vater Rhein taucht auf
  • Samstag, 18. September, Von Fähren und Fischern bis Deusser und Krischer
  • Sonntag, 19. September, Monheim und Baumberg mit dem Rad entdecken
  • Samstag, 25. September, Von der „Gleislosen“ zum autonomen Bus
  • Sonntag, 26. September, Öffentliche Stadtführung, Vater Rhein taucht auf, Genuss-Sonntag
  • Mittwoch, 29. September, Gourmet-Mittwoch
  • Donnerstag, 30. September, Donnerstags auf dem Bieraquator

[intern]Stadtführungen Juni bis Dezember 2021

[PDF]Kulinarik-Touren 2021

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