Raum 2316
Straßenunterhaltung, Beleuchtung
Sanierte Fahrbahnen, ausgebaute Einkaufsstraßen, leistungsfähige Kanalsysteme und aufregende Spielplätze machen eine Stadt deutlich lebenswerter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Bauwesen kümmern sich unter anderem um
Kanal, Deich und Wasserstraßen, Bauverwaltung,
Abfallangelegenheiten, Straßen-, Wege- und Brückenbau sowie das
Friedhofswesen. Außerdem gehören die Verkehrssicherheit und die
Bepflanzung öffentlicher Flächen in diesen Bereich.
Eine sichere und gut funktionierende Verkehrsführung ist die Grundlage für eine lebenswerte und leistungsfähige Stadt. Oberstes Ziel bei der Regelung des Straßenverkehrs ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden – für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende, den öffentlichen Nahverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr. Gleichzeitig sollen Unfälle vermieden und der Verkehrsfluss möglichst reibungslos aufrechterhalten werden im täglichen Verkehrsgeschehen und in besonderen Situationen, etwa bei Arbeitsstellen oder Veranstaltungen. Deshalb sind klare und verständliche Verkehrsregelung wichtig. Für den normalen Straßenverkehr sind insbesondere die bauliche Gestaltung der Straße und die Beschilderung und Fahrbahnmarkierung wichtig. Alle Elemente müssen aufeinander abgestimmt sein, damit Verkehrsteilnehmende sich schnell orientieren können und Verkehrsregeln eindeutig erkennbar sind. Da sich Verkehrsaufkommen, Nutzung und örtliche Gegebenheiten verändern, werden die Regelungen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verfolgt dabei das Ziel, den sogenannten „Schilderwald“ zu reduzieren. Wo bestehende Vorschriften bereits ausreichend Klarheit schaffen, wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Schilder entfernt. Das Ergebnis ist eine übersichtlichere und verständlichere Verkehrsführung.
Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum müssen sorgfältig geplant, koordiniert und abgesichert werden. Ziel ist es, die notwendigen Arbeiten umsetzen und gleichzeitig, die Sicherheit sowie den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den Arbeitsbereich fachgerecht einzurichten, eine sichere Verkehrsführung an der Baustelle vorbeizuführen und geeignete Sicherungsmaßnahmen wie Absperrungen, Beschilderung und Beleuchtung bereitzustellen. Vollsperrungen und Umleitungen sind immer dann nötig, wenn der Verkehr nicht sicher an der Baustelle vorbeigeführt werden kann. Viele Baustellen sind mit Aufgrabungen verbunden, etwa bei der Neuverlegung oder Reparatur von Ver- und Entsorgungsleitungen wie zum Beispiel für Strom, Wasser, Gas oder Telekommunikation. Hierfür benötigen die ausführenden Unternehmen eine Aufbruchgenehmigung gemäß § 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen.
In Monheim am Rhein umfasst der Antrag sowohl den geplanten Aufbruch als auch die erforderliche Absicherung der Arbeitsstelle. Erst nach Prüfung und Genehmigung durch die Stadt dürfen die Arbeiten beginnen. Durch diese Verfahren wird sichergestellt, dass die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet bleibt, Schäden möglichst gering bleiben und die Verkehrsflächen wieder ordnungsgemäß hergestellt werden. Weitere Informationen gibt es unter
verkehrliche Anordnungen.
Allgemeine Anfragen oder Anträge zum Thema Mobilität und Straßenverkehr werden per E-Mail an
verkehrsangelegenheiten@monheim.de entgegen genommen. Auch bei Rückfragen zu speziellen örtlichen Situationen gibt es hier Hilfe.
Ausnahmegenehmigungen bei Fahrverboten
Sondernutzung als übermäßige Straßenbenutzung
Stellplätze für Menschen mit Gehbehinderung
Verkehrszeichen und Markierungen
Über das
Wirtschafts-Service-Portal.NRW können zahlreiche Anträge digital gestellt und mithilfe eines Online-Formulars direkt übermittelt werden.
Wenn Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer einen Stellplatz oder eine neue Garage an das Straßennetz anbinden möchten, wird vom Straßenbaulastenträger – in der Regel der Stadt Monheim am Rhein – eine Erlaubnis benötigt.
Erfolgt die Beantragung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches ein Baugenehmigungsverfahren nach § 5 Landesbauordnung (BauO NRW) durchgeführt werden soll oder muss, beinhaltet die Baugenehmigung auch die Erlaubnis zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt. Ein gesonderter Antrag auf Bordsteinabsenkung ist in diesem Fall nicht erforderlich. In allen anderen Fällen ist ein Antrag notwendig.
Gemäß den Regelungen § 18 in Verbindung mit §14 a Straßenwegegesetz Nordrhein-Westfalen sind Zufahrten eine Form der individuellen Sondernutzung. Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt oder Bordsteinabsenkung benötigen Sie eine Genehmigung des Straßenbaulastträgers.
Bitte beachten Sie, dass eine Erlaubnis nur erteilt werden kann, wenn Ihr zu befahrender Stellplatz mindestens 2,50 mal 5,50 Meter groß ist. Grundsätzlich wird im Fall der Genehmigung eine Überfahrt von 3 Meter Breite (Zufahrtsbereich) gestattet. Ist ein Hochbord vorhanden (Bordstein, höher als 12 Zentimeter), muss zusätzlich je Seite ein Übergangsstein von je 2 Meter Breite eingebaut werden.
Alle baulichen Änderungen an der öffentlichen Straße sowie die Beseitigung der eventuell daraus entstehenden Schäden, gehen zu Ihren Lasten beziehungsweise zu Lasten der ausführenden Baufirma. Die Kosten für den erforderlichen Umbau trägt die antragstellende Person.
Die erforderlichen Arbeiten an öffentlichen Verkehrsflächen wie Bordsteinen, in Geh- und Radwegebereichen sowie Grünflächen dürfen grundsätzlich nur durch ein in die Handwerksrolle beziehunsgweise bei der IHK eingetragenes Straßenbauunternehmen, das auch unter anderem der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) zugehörig ist, durchgeführt werden.
Ein Umbau erfolgt nach Auftragserteilung an das ausführende Fachunternehmen. Dieses muss in eigener Verantwortung eine gültige verkehrsrechliche Anordnung sowie eine Aufbruchgenehmigung erwirken. Nach Beendigung der Bauarbeiten muss die Fachfirma eine Abnahme mit der Stadt Monheim am Rhein durchführen, bei der die umgebauten Flächen abgenommen werden. Allgemeine Anfragen oder Anträge zum Thema Bordsteinabsenkung werden per E-Mail an
strassen@monheim.de entgegen genommen. Auch bei Rückfragen zu speziellen örtlichen Situationen gibt es hier Beratung und Informationen.
Notwendige Unterlagen:
Bitte nutzen Sie das Formular unter Downloads und Infos.
maßstäblicher Lageplan (Maßstab 1:100 bis 1:250) mit dem gewünschten Umbau oder der Erweiterung. Die Ausbaustandards in den Downloads gibt es als Skizzen, damit Antragstellende sich von Fachfirmen des Straßen- und Tiefbaues im Vorfeld Angebote geben lassen können.
Fotos von der Örtlichkeit
Downloads und Infos
Handlungsleitfaden für Bordsteinabsenkungen
Skizze: Regelaufbau vor Garagen und Carports
Skizze: Regelaufbau vor Stellplätzen
Dauer
Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Regel zeitnah.
Gebühren
Für alle oben genannten Verfahren fallen, auch bei abgelehnten Anträgen, gemäß Gebührenordnung Verwaltungsgebühren an.
Diese betragen je nach Arbeitsaufwand von 40 Euro bis zu 250 Euro und werden nach erfolgter Antragsprüfung beziehungsweise Bauabnahme erhoben.
Raum 2316
Straßenunterhaltung, Beleuchtung
Leistungsfähige Kanalsysteme, sanierte Fahrbahnen, ausgebaute Einkaufsstraßen und aufregende Spielplätze machen eine Stadt deutlich lebenswerter. Doch wenn Florian Sandner und seine Kolleginnen und Kollegen mit der Arbeit beginnen, stehen zunächst einmal mehrere Monate anstrengender Bauzeit an. In einem kurzen Video stellt der städtische Bauingenieur jetzt seine tägliche Arbeit vor.
An der Oranienburger Straße plant die Stadt Monheim am Rhein ab Dienstag, 10. Februar, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu kontrollieren. Ab Donnerstag, 19. Februar, wird an der Knipprather Straße geblitzt.
Die Messungen sind abhängig von der tagesaktuellen Verkehrssituation vor Ort. Darüber hinaus muss auch an anderen Örtlichkeiten immer mit Tempokontrollen gerechnet werden.
Raum 2317
Bereichsleiterin Bauwesen
Raum 2315
Sekretariat Bereich Bauwesen
Raum 2322
Abteilungsleiter Straßen-, Wege- und Brückenbau
Raum 2318
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Raum 210
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Raum 2316
Straßenunterhaltung, Aufbruchsgenehmigungen
Raum 2313
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Raum 2320
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Raum 2313
Neubau und Unterhaltung von Straßen
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Straßenunterhaltung, Beleuchtung
Raum 2326
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Raum 2326
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Raum 2319
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Raum 2324
Raum 2309
Abteilungsleiterin Mobilität und Straßenverkehr
Radverkehrsbeauftragte
Raum 2311
2312
Abteilung Mobilität und Straßenverkehr
2311
Abteilung Mobilität und Straßenverkehr
Raum 2311
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Raum 1048