Straßen und Verkehr

Sanierte Fahrbahnen, ausgebaute Einkaufsstraßen, leistungsfähige Kanalsysteme und aufregende Spielplätze machen eine Stadt deutlich lebenswerter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Bauwesen kümmern sich unter anderem um [intern]Kanal, Deich und Wasserstraßen, Bauverwaltung, [intern]Abfallangelegenheiten, Straßen-, Wege- und Brückenbau sowie das [intern]Friedhofswesen. Außerdem gehören die Verkehrssicherheit und die [intern]Bepflanzung öffentlicher Flächen in diesen Bereich.


Mobilität und Straßenverkehr

Eine sichere und gut funktionierende Verkehrsführung ist die Grundlage für eine lebenswerte und leistungsfähige Stadt. Oberstes Ziel bei der Regelung des Straßenverkehrs ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden – für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende, den öffentlichen Nahverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr. Gleichzeitig sollen Unfälle vermieden und der Verkehrsfluss möglichst reibungslos aufrechterhalten werden im täglichen Verkehrsgeschehen und in besonderen Situationen, etwa bei Arbeitsstellen oder Veranstaltungen. Deshalb sind klare und verständliche Verkehrsregelung wichtig. Für den normalen Straßenverkehr sind insbesondere die bauliche Gestaltung der Straße und die Beschilderung und Fahrbahnmarkierung wichtig. Alle Elemente müssen aufeinander abgestimmt sein, damit Verkehrsteilnehmende sich schnell orientieren können und Verkehrsregeln eindeutig erkennbar sind. Da sich Verkehrsaufkommen, Nutzung und örtliche Gegebenheiten verändern, werden die Regelungen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verfolgt dabei das Ziel, den sogenannten „Schilderwald“ zu reduzieren. Wo bestehende Vorschriften bereits ausreichend Klarheit schaffen, wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Schilder entfernt. Das Ergebnis ist eine übersichtlichere und verständlichere Verkehrsführung.


Baustellen im Straßenraum: Aufgrabungen und Genehmigungen

Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum müssen sorgfältig geplant, koordiniert und abgesichert werden. Ziel ist es, die notwendigen Arbeiten umsetzen und gleichzeitig, die Sicherheit sowie den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den Arbeitsbereich fachgerecht einzurichten, eine sichere Verkehrsführung an der Baustelle vorbeizuführen und geeignete Sicherungsmaßnahmen wie Absperrungen, Beschilderung und Beleuchtung bereitzustellen. Vollsperrungen und Umleitungen sind immer dann nötig, wenn der Verkehr nicht sicher an der Baustelle vorbeigeführt werden kann. Viele Baustellen sind mit Aufgrabungen verbunden, etwa bei der Neuverlegung oder Reparatur von Ver- und Entsorgungsleitungen wie zum Beispiel für Strom, Wasser, Gas oder Telekommunikation. Hierfür benötigen die ausführenden Unternehmen eine Aufbruchgenehmigung gemäß § 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen.

In Monheim am Rhein umfasst der Antrag sowohl den geplanten Aufbruch als auch die erforderliche Absicherung der Arbeitsstelle. Erst nach Prüfung und Genehmigung durch die Stadt dürfen die Arbeiten beginnen. Durch diese Verfahren wird sichergestellt, dass die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet bleibt, Schäden möglichst gering bleiben und die Verkehrsflächen wieder ordnungsgemäß hergestellt werden. Weitere Informationen gibt es unter [extern]verkehrliche Anordnungen.

Allgemeine Anfragen oder Anträge zum Thema Mobilität und Straßenverkehr werden per E-Mail an [E-Mail]verkehrsangelegenheiten@monheim.de entgegen genommen. Auch bei Rückfragen zu speziellen örtlichen Situationen gibt es hier Hilfe.

[extern]Ampeln

[extern]Ausnahmegenehmigungen bei Fahrverboten

[extern]Sondernutzung als übermäßige Straßenbenutzung

[extern]Stellplätze für Menschen mit Gehbehinderung

[extern]Verkehrliche Anordnungen

[extern]Verkehrserziehung

[extern]Verkehrszeichen und Markierungen

Über das [extern]Wirtschafts-Service-Portal.NRW können zahlreiche Anträge digital gestellt und mithilfe eines Online-Formulars direkt übermittelt werden.


Bürgersteigabsenkungen

Wenn Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer einen Stellplatz oder eine neue Garage an das Straßennetz anbinden möchten, wird vom Straßenbaulastenträger – in der Regel der Stadt Monheim am Rhein – eine Erlaubnis benötigt.

Erfolgt die Beantragung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches ein Baugenehmigungsverfahren nach § 5 Landesbauordnung (BauO NRW) durchgeführt werden soll oder muss, beinhaltet die Baugenehmigung auch die Erlaubnis zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt. Ein gesonderter Antrag auf Bordsteinabsenkung ist in diesem Fall nicht erforderlich. In allen anderen Fällen ist ein Antrag notwendig.

Gemäß den Regelungen § 18 in Verbindung mit §14 a Straßenwegegesetz Nordrhein-Westfalen sind Zufahrten eine Form der individuellen Sondernutzung. Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt oder Bordsteinabsenkung benötigen Sie eine Genehmigung des Straßenbaulastträgers.

Bitte beachten Sie, dass eine Erlaubnis nur erteilt werden kann, wenn Ihr zu befahrender Stellplatz mindestens 2,50 mal 5,50 Meter groß ist. Grundsätzlich wird im Fall der Genehmigung eine Überfahrt von 3 Meter Breite (Zufahrtsbereich) gestattet. Ist ein Hochbord vorhanden (Bordstein, höher als 12 Zentimeter), muss zusätzlich je Seite ein Übergangsstein von je 2 Meter Breite eingebaut werden. 

Alle baulichen Änderungen an der öffentlichen Straße sowie die Beseitigung der eventuell daraus entstehenden Schäden, gehen zu Ihren Lasten beziehungsweise zu Lasten der ausführenden Baufirma. Die Kosten für den erforderlichen Umbau trägt die antragstellende Person.

Die erforderlichen Arbeiten an öffentlichen Verkehrsflächen wie Bordsteinen, in Geh- und Radwegebereichen sowie Grünflächen dürfen grundsätzlich nur durch ein in die Handwerksrolle beziehunsgweise bei der IHK eingetragenes Straßenbauunternehmen, das auch unter anderem der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) zugehörig ist, durchgeführt werden.

Ein Umbau erfolgt nach Auftragserteilung an das ausführende Fachunternehmen. Dieses muss in eigener Verantwortung eine gültige verkehrsrechliche Anordnung sowie eine Aufbruchgenehmigung erwirken. Nach Beendigung der Bauarbeiten muss die Fachfirma eine Abnahme mit der Stadt Monheim am Rhein durchführen, bei der die umgebauten Flächen abgenommen werden. Allgemeine Anfragen oder Anträge zum Thema Bordsteinabsenkung werden per E-Mail an [E-Mail]strassen@monheim.de entgegen genommen. Auch bei Rückfragen zu speziellen örtlichen Situationen gibt es hier Beratung und Informationen.

Notwendige Unterlagen:

Antrag

Bitte nutzen Sie das Formular unter Downloads und Infos.

Lageplan

maßstäblicher Lageplan (Maßstab 1:100 bis 1:250) mit dem gewünschten Umbau oder der Erweiterung. Die Ausbaustandards in den Downloads gibt es als Skizzen, damit Antragstellende sich von Fachfirmen des Straßen- und Tiefbaues im Vorfeld Angebote geben lassen können.

Fotos

Fotos von der Örtlichkeit

Downloads und Infos

[PDF]Antrag auf Bordsteinabsenkung

[PDF]Handlungsleitfaden für Bordsteinabsenkungen

[PDF]Skizze: Regelaufbau vor Garagen und Carports

[PDF]Skizze: Regelaufbau vor Stellplätzen

Dauer

Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Regel zeitnah.

Gebühren

Für alle oben genannten Verfahren fallen, auch bei abgelehnten Anträgen, gemäß Gebührenordnung Verwaltungsgebühren an.

Diese betragen je nach Arbeitsaufwand von 40 Euro bis zu 250 Euro und werden nach erfolgter Antragsprüfung beziehungsweise Bauabnahme erhoben.

Ansprechperson

Raum 2316

Straßenunterhaltung, Beleuchtung

Telefon:
+49 2173 951-671
Telefax:
+49 2173 951-25-671
E-Mail:
mnesseler@monheim.de

Städtische Bauingenieure geben Monheim am Rhein ein modernes Gesicht

Leistungsfähige Kanalsysteme, sanierte Fahrbahnen, ausgebaute Einkaufsstraßen und aufregende Spielplätze machen eine Stadt deutlich lebenswerter. Doch wenn Florian Sandner und seine Kolleginnen und Kollegen mit der Arbeit beginnen, stehen zunächst einmal mehrere Monate anstrengender Bauzeit an. In einem kurzen Video stellt der städtische Bauingenieur jetzt seine tägliche Arbeit vor.


Mobile Geschwindigkeitsmessung

An der Oranienburger Straße plant die Stadt Monheim am Rhein ab Dienstag, 10. Februar, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu kontrollieren. Ab Donnerstag, 19. Februar, wird an der Knipprather Straße geblitzt.

Die Messungen sind abhängig von der tagesaktuellen Verkehrssituation vor Ort. Darüber hinaus muss auch an anderen Örtlichkeiten immer mit Tempokontrollen gerechnet werden.

Leitung

Ella Luff

Raum 2317

Bereichsleiterin Bauwesen

Telefon:
+49 2173 951-600
Telefax:
+49 2173 951-25-600
E-Mail:
eluff@monheim.de

Raum 2315

Sekretariat Bereich Bauwesen

Telefon:
+49 2173 951-685
Telefax:
+49 2173 951-25-685
E-Mail:
nbartel@monheim.de

Straßen-, Wege- und Brückenbau

Florian Sandner

Raum 2322

Abteilungsleiter Straßen-, Wege- und Brückenbau

Telefon:
+49 2173 951-661
Telefax:
+49 2173 951-25-661
E-Mail:
fsandner@monheim.de

Raum 2318

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-6603
Telefax:
+49 2173 951-25-6603
E-Mail:
jdenis@monheim.de

Raum 210

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-662
Telefax:
+49 2173 951-25-662
E-Mail:
yengemann@monheim.de
Gregor Gniaz

Raum 2316

Straßenunterhaltung, Aufbruchsgenehmigungen

Telefon:
+49 2173 951-6882
Telefax:
+49 2173 951-25-6882
E-Mail:
ggniaz@monheim.de

Raum 2313

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-6888
Telefax:
+49 2173 951-25-6888
E-Mail:
dgrasshoff@monheim.de

Raum 2320

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-6020
Telefax:
+49 2173 951-25-6020
E-Mail:
shoffmann@monheim.de
Katja Klotz

Raum 2313

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-6607
Mobil:
+49 175 7449370
Telefax:
+49 2173 951-25-6607
E-Mail:
kklotz@monheim.de

Raum 2316

Straßenunterhaltung, Beleuchtung

Telefon:
+49 2173 951-671
Telefax:
+49 2173 951-25-671
E-Mail:
mnesseler@monheim.de

Raum 2326

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-664
Telefax:
+49 2173 951-25-664
E-Mail:
aschade@monheim.de

Raum 2326

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-6980
Telefax:
+49 2173 951-25-6980
E-Mail:
csonntag@monheim.de
Michael Thiemann

Raum 2319

Neubau und Unterhaltung von Straßen

Telefon:
+49 2173 951-663
Telefax:
+49 2173 951-25-663
E-Mail:
mthiemann@monheim.de
Kemal Harun Adib

Raum 2324

Telefon:
+49 2173 951-6028
Telefax:
+49 2173 951-25-6028
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Mobilität und Straßenverkehr

Stephanie Augustyniok

Raum 2309

Abteilungsleiterin Mobilität und Straßenverkehr

Radverkehrsbeauftragte

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+49 2173 951-676
Telefax:
+49 2173 951-25-676
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saugustyniok@monheim.de
Mobilitätsmanagerin

Raum 2311

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+2173 951-25-6772
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2312

Abteilung Mobilität und Straßenverkehr

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2311

Abteilung Mobilität und Straßenverkehr

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Lisa Zibull

Raum 2311

Neubau und Unterhaltung von Straßen

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