Tageszeitung zitiert unvollständig aus Greensill-Prüfung

Weiterhin kein Verstoß gegen städtische Anlagerichtlinie nachweisbar

Nach der Pleite der Bremer Greensill-Bank, bei der die Stadt 38 Millionen Euro in fünf Festgeldverträgen angelegt hatte, hatte sich der Rechnungsprüfungsausschuss im September mit zwei Abschlussberichten über die städtischen Finanzanlagen, einem rechtsanwaltlichen Votum sowie einer ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung beschäftigt. Zu den vier Dokumenten, die ausschließlich in nicht öffentlicher Sitzung diskutiert wurden, gehörte auch der Bericht der städtischen Rechnungsprüfung, aus dem an diesem Dienstag eine örtliche Tageszeitung in umfangreichen Auszügen zitiert hat. Deren Darstellung bleibt indes unvollständig, weil nur vermeintlich belastende, nicht jedoch die für die Stadtverwaltung entlastenden Feststellungen wiedergegeben werden.

Im Kern ging es in der Ausschusssitzung im September vor allem darum, ob gegen die Ende 2013 vom Rat beschlossene Anlagerichtlinie verstoßen wurde. Dabei diskutierten die Mitglieder eingehend auf der Grundlage der Berichte von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen, der ebenfalls unabhängigen städtischen Rechnungsprüfung sowie einem von der Stadt beauftragten rechtsanwaltlichen Kurzgutachten. „Alle Dokumente lagen am 14. September auf dem Tisch und waren Grundlage der Entscheidung“, stellt Kämmerer Roland Liebermann klar. „Im Bericht der städtischen Rechnungsprüfung wurden damals allerdings zahlreiche und angesichts der Tragweite des Untersuchungsgegenstands auch erhebliche juristische Ungenauigkeiten und Widersprüchlichkeiten ausgemacht, eingehend diskutiert und letztlich auch festgestellt, weshalb der Ausschuss diesen dann im Ergebnis nicht anerkennen konnte. Stattdessen wurde den Befunden des externen Wirtschaftsprüfungsunternehmens und der Rechtsanwaltskanzlei gefolgt.“

Der Rechnungsprüfungsausschuss kam nach vierstündiger Sitzung schließlich zu dem Ergebnis, dass Verstöße gegen interne oder externe Vorgaben nicht festzustellen sind. Der Stadtrat folgte dieser Rechtsauffassung in der folgenden Sitzung am 22. September 2021 und nahm den vom Bürgermeister zugleich vorgestellten Entwurf einer überarbeiteten Dienstanweisung zustimmend zur Kenntnis. Dabei soll künftig neben dem Rating einer Bank auch deren Bilanzsumme eine entscheidende Rolle zukommen. Zur besseren Abgrenzung, welche Gelder dem laufenden Liquiditätsmanagement unterliegen und welche Gelder gemäß der Anlagerichtlinie zu verwalten seien, wurde dem Stadtrat ein eindeutiger Verfahrensvorschlag gemacht, der das Risiko möglicher Anlageverluste für die Zukunft weiter minimieren soll. (bh)

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