Stadt entfernt kranke Bäume im gesamten Stadtgebiet

Ab März sind Fällungen und Kronenrückschnitte verboten, dies gilt auch für private Haushalte

Bevor im März die Brutzeit der Vögel beginnt, muss die Stadt im gesamten Stadtgebiet 32 Bäume fällen lassen. Einige der städtischen Bäume sind krank und nicht mehr verkehrssicher, zum Beispiel im Bereich des neuen Kreisverkehrs an der Kreuzung von Baumberger Chaussee und Knipprather Straße. Andere müssen für Baumaßnahmen, zum Beispiel an der Robert-Bosch-Straße, weichen. Die Arbeiten beginnen am Samstag, 13. Februar, und dauern etwa zwei Wochen.

Fällungen und Kronenrückschnitte sind laut Bundesnaturschutzgesetz wegen des Vogelbrutschutzes nur noch bis zum 29. Februar erlaubt. Dies gilt auch für private Haushalte. Bis zum 30. September dürfen danach lediglich noch Kronenpflegen, also die Totholzentnahme und Einhaltung des Lichtraumprofils über Verkehrswegen, durchgeführt werden. Bei Fragen rund um das Thema Baum steht der Bereich der Grünflächenverwaltung allen Bürgern der Stadt Monheim am Rhein mit Rat und Informationen zur Verfügung, Telefon 951-672. (bh)

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