Hygienekonzept, Maskenpflicht, beschränkter Einlass für maximal 20 Kinder, aufwändige Zutrittskontrollen und keine Getränkestände: Die Stadt hat alles getan, um unter den aktuell erschwerten Bedingungen trotzdem noch möglichst vielen Kindern auch in dieser Vorweihnachtszeit und bis zum Ende der Schulferien ein paar Stunden Auslauf unter freiem Himmel auf der Eisfläche vor dem Monheimer Rathaus zu ermöglichen. Nun hat der Kreis die Nutzung untersagt. Einzige Ausnahme sollen Schulklassen sein.
Das heißt: Die Kinder dürfen zwar weiterhin und unbegrenzt auf allen Spielplätzen im Stadtgebiet gemeinsam spielen. Aufs Eis dürfen sie jedoch vorerst wahrscheinlich nicht mehr.
Nach Rechtsauffassung des Kreises handelt es sich bei der Eislaufbahn „weder um einen Spielplatz noch um eine Sportanlage für den Individualsport, sondern um eine Freizeiteinrichtung, die im Sinne der Coronaschutzverordnung nicht betrieben werden darf.“
So einige Schreiben sind in den letzten Tagen zwischen dem Landratsamt und der Monheimer Stadtverwaltung hin- und hergegangen. Unter anderem war es dabei die Stadt, die den Kreis darauf hingewiesen hat, dass im Lehrplan des Landes NRW für Grundschulen ausdrücklich „Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport, Bootssport, Wintersport“ als verbindliche Bewegungsangebote vorgesehen sind. Dem Bestreben des Kreises, selbst den Schulsport zu untersagen, also Kindern, die jeden Tag in einer Klasse sitzen und in geschlossene Turnhallen gemeinsam Sport treiben dürfen, die Bewegung an der frischen Luft zu untersagen, wurde inzwischen vom zuständigen Landesministerium Einhalt geboten.
Bürgermeister Daniel Zimmermann betont: „Ich finde es schon sehr enttäuschend, dass niemand vom Kreis Mettmann oder den von ihm beteiligten Behörden sich in den letzten Tagen persönlich ein Bild davon gemacht hat, wie wir den Gesundheitsschutz vor Ort sicherstellen.“ Fakt ist, dass das von der Stadt ausgearbeitete Konzept mit Markenausgaben für die jeweils einstündigen Laufzeiten in den letzten Tagen sehr gut funktioniert hat. Das bestätigt auch jede Menge Lob aus den Reihen der Bürgerschaft, zum Beispiel in den sozialen Netzwerken. Zimmermann: „Es drängt sich mehr als nur der bloße Verdacht auf, dass man beim Kreis von Beginn an überhaupt kein Interesse daran hatte, eine für den Infektionsschutz konforme Lösung zu finden.“ Vielmehr habe man in der Kreisverwaltung offensichtlich seit der Eröffnung am letzten Freitag einzig und allein den woher auch immer rührenden Wunsch verfolgt, die Monheimer Eislaufbahn stillzulegen.
Der Kreis will nicht schützen, sondern nur verhindern
„Ich bin froh, dass das Gesundheitsministerium verhindert hat, dass der Kreis hier auch noch seine Idee durchsetzen konnte, die Schulklassen von der Eislaufbahn auszusperren. Diese Nutzung ist zulässig. Und sie bleibt zulässig“, unterstreicht Monheims Stadtoberhaupt. Dass es dem Kreis offenkundig gar nicht um den Infektionsschutz geht, erkenne man auch daran, dass die Stadt die zulässige Besucherzahl der Eislaufbahn gegenüber den ursprünglichen Plänen deutlich reduziert habe, indem man von der unbegrenzten Nutzung, wie sie auf allen Spielplätzen weiterhin gilt, abgerückt sei. Am Mittwoch hatte Monheims Bürgermeister dem Kreis sogar schriftlich angeboten, die zulässige Besucherzahl noch einmal weiter zu senken, indem die Eisfläche fortan lediglich nur einzelnen Familien, also allein einem gemeinsamen Hausstand, zur Verfügung gestellt worden wäre. Zimmermann: „Darauf ist man nicht eingegangen. Wenn aber selbst das nicht die Lösung der Wahl ist, dann offenbart der Kreis damit, dass er überhaupt nicht für den Infektionsschutz kämpft, sondern nur an der Verhinderung der Eisbahn an und für sich. Der betreuende Sportverein, die SG Monheim, hätten für diese Familien-Regelung sogar nochmal die Öffnungszeiten und den Personaleinsatz ausgeweitet.“
Zimmermann wird in Richtung Landratsamt deutlich: „Ich halte den Kreis in seiner Entscheidung für voreingenommen. Die dortige Pressestelle hat schon am vergangenen Freitag verbreitet, dass die Eisbahn unzulässig sei, bevor überhaupt ein fundierter inhaltlicher Austausch zwischen Kreis- und Stadtverwaltung stattgefunden hatte. Am Ende hätte man uns wahrscheinlich sogar untersagt, ein einzelnes Kind auf die Fläche zu lassen.“ Doch die Stadt und ihr Bürgermeister geben sich unverdrossen: „Glücklicherweise leben wir in einem Rechtsstaat“, betont Daniel Zimmermann. „Ich hoffe daher, dass der Kreis sich mit seiner offenkundig willkürlichen, ja mit Blick auf unsere letzten einfach ausgeschlagenen Lösungsangebote sogar absurd erscheinenden Entscheidung nicht durchsetzen wird.“ Die Stadt hat das zuständige Verwaltungsgericht in Düsseldorf angerufen.
Ob bis zu einer gerichtlichen Entscheidung im Eilverfahren der öffentliche Publikumsbetrieb ruhen muss, wird bei der Stadt gerade juristisch geprüft. So oder so geht man im Rathaus davon aus, in der nächsten Woche eine gerichtliche Entscheidung in der Sache zu haben. (ts)
UPDATE: Die Eislaufbahn darf seit dem 4. Dezember nur von zwei Kindern aus zwei Haushalten oder einem Haushalt mit mindestens einem Kind betreten werden. Alle Infos gibt es hier.