Corona-Schutzverordnung verlängert Einschränkungen des öffentlichen Lebens

Maskenpflicht gilt weiterhin an Haltestellen, in Bussen und Bahnen, in öffentlichen Gebäuden, auf Wochenmärkten und Spielplätzen

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten die für den vergangenen Monat beschlossenen Maßnahmen auch im Dezember.

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten die für den vergangenen Monat beschlossenen Maßnahmen auch im Dezember. Das Land NRW hat die Corona-Schutzverordnung nun entsprechend verlängert. Alle Regeln gelten vorerst bis einschließlich 20. Dezember.

Im öffentlichen Raum dürfen sich weiterhin nur Personen aus zwei Haushalten treffen – maximal fünf Personen. Kinder bis zu einschließlich 14 Jahren werden bei der Berechnung der Personenzahl aber nicht mitgezählt. An Weihnachten soll es möglich sein, sich im engsten Familien- oder Freundeskreis mit höchstens zehn Personen aus dann auch bis zu zehn Haushalten zu treffen. Auch hier werden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Die Maskenpflicht gilt weiterhin an Haltestellen, in Bussen und Bahnen, öffentlichen Gebäuden, auf Wochenmärkten und Spielplätzen – ausgenommen sind hier nur Kinder, die noch nicht im Schulalter sind. Wer in die Schule geht, muss also auch auf dem Klettergerüst eine Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt nun außerdem auch in allen Innen- und Außenbereichen, wo Menschen auf engem Raum für längere Zeit aufeinandertreffen. Dazu gehören auch die Bereiche vor Geschäften und Einkaufszentren sowie dazugehörige Parkplätze.

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen bleibt untersagt, Lieferdienste können aber angeboten werden. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten. In Geschäften dürfen sich pro angefangene zehn Quadratmeter eine Kundin oder ein Kunde aufhalten. Für Verkaufsflächen, die größer als 800 Quadratmeter sind, gelten weitere Einschränkungen.

Die städtische Kunstschule, das Ulla-Hahn-Haus, das Haus der Jugend, das Rheincafé, die Mo.Ki-Cafés und alle MonChronik-Standorte bleiben geschlossen. Der Unterricht in der Musikschule findet weiterhin statt und auch die Bibliothek ist geöffnet. In der Volkshochschule finden ausschließlich Aus- und Weiterbildungsangebote des Zweiten Bildungswegs und Integrationsangebote wie „Deutsch als Fremdsprache“ statt. Die städtischen Sportanlagen und das Mona Mare sind für die Öffentlichkeit weiterhin geschlossen.

Das Bürgerbüro ist weiterhin wie gewohnt wochentags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Auf verschiebbare Präsenztermine sollten Bürgerinnen und Bürger aber verzichten und sich mit Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch an die Stadt wenden. Für Fragen, die teilweise auch gesundheitliche Aspekte abdecken, hat der Kreis Mettmann eine eigene Hotline geschaltet. Sie ist unter der +49 2104 993535 zu erreichen. Das Gesundheitsamt behandelt jedoch keine Erkrankten. Wer corona-typische Symptome hat, sollte sich an seine Hausärztin oder den Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer +49 116117 wenden. Weitere Informationen gibt es zudem hier: [extern]www.sonderlage-kreis-mettmann.de. (bh)

[extern]Informationen und Corona-Schutzverordnungen des Landes

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