Corona-Schutzverordnung regelt Einschränkungen bis zum 28. März

Bibliothek öffnet ab 9. März, Kunst- und Musikschule prüfen Präsenzangebote ab 15. März

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die das Land NRW in der Corona-Schutzverordnung festlegt. Die aktuelle Verordnung erlaubt nun einige Lockerungen. Alle Regeln gelten vorerst bis einschließlich 28. März.

Mehrere Personen aus einem Haushalt dürfen sich jetzt auch mit mehreren Personen aus einem anderen Haushalt treffen – mehr als fünf Personen dürfen es aber nicht sein. Ausnahmen gibt es nur bei Haushalten, die bereits aus fünf oder mehr Personen bestehen: Diese Personen dürfen sich dann mit nur einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Feiern sind generell untersagt, Beerdigungen und standesamtliche Trauungen dürfen aber stattfinden. OP-Masken oder FFP2-Masken müssen weiterhin an Haltestellen wie dem Busbahnhof und allen Bushaltestellen, in Bussen und Bahnen, auf Wochenmärkten, in Arztpraxen und Geschäften getragen werden. In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske tragen. Vor Geschäften, auf dazugehörigen Parkplätzen und auf Spielplätzen sind statt OP-Masken oder FFP2-Masken auch Alltagsmasken erlaubt. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder, die noch nicht im Schulalter sind.

Die Kindergartenbetreuung bleibt im eingeschränkten Pandemiebetrieb, in den Grundschulen wird zwischen Präsenz- und Distanzunterricht gewechselt und in den weiterführenden Schulen gibt es weiterhin Distanzunterricht. Abschlussklassen können aber wieder in der Schule unterrichtet werden. Weitere Informationen erhalten Eltern direkt von den Kitas und Schulen. Für manche Familien sind die Einschränkungen und damit einhergehende Kontaktbeschränkungen besonders belastend. [PDF]Entsprechende Beratungsstellen sind weiterhin erreichbar und bieten per Telefon, Video-Telefonie und zum Teil auch in persönlichen Terminen ihre Unterstützung an.

Blumengeschäfte, Gartenmärkte, Buchhandlungen und Schreibwarengeschäfte öffnen

Neben Geschäften für Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen, Poststellen und Banken dürfen nun auch Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Schreibwarengeschäfte und Buchhandlungen öffnen. In allen anderen Geschäften können Kundinnen und Kunden nach Vereinbarung eines Termins einkaufen. Pro 40 Quadratmeter Fläche ist hier eine Kundin oder ein Kunde erlaubt. Friseursalons und Tattoostudios dürfen wieder öffnen, auch Maniküren und Massagen sind wieder erlaubt. Bei Anwendungen wie Gesichtskosmetik, bei der keine Maske getragen werden kann, sind ein tagesaktuelles Testergebnis und regelmäßige Testungen der Beschäftigten erforderlich. Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen bleibt untersagt, Lieferdienste können aber angeboten werden.

Das Haus der Jugend, das Rheincafé, die Mo.Ki-Cafés, alle MonChronik-Standorte und das Mona Mare sind für die Öffentlichkeit weiterhin geschlossen. In der Volkshochschule finden derzeit Angebote des Zweiten Bildungswegs und im Bereich Integration statt. Die neue Corona-Schutzverordnung erlaubt nun auch wieder den musikalischen und künstlerischen Unterricht für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern. Die Kunstschule bietet ab Montag, 15. März, wieder Kurse und Workshops an. Die Musikschule unterrichtet derzeit vorwiegend digital und prüft nun, welche Angebote in der kommenden Woche in Präsenz stattfinden können. Musikalische Angebote in Kitas finden bereits in dieser Woche wieder statt. Das Ulla-Hahn-Haus führt die Kurse, Workshops und Lesungen, die bereits digital stattfinden, im Online-Format fort. In den kommenden Tagen werden alle Teilnehmenden der Angebote des Ulla-Hahn-Hauses sowie der Kunst- und Musikschule über den Ablauf und mögliche Veränderungen informiert.

Besuch der Bibliothek mit Maske und Registrierung

Auch die städtische Bibliothek ist ab Dienstag, 9. März, wieder geöffnet. Bis zu zehn Personen dürfen sich in der Bibliothek für jeweils 30 Minuten aufhalten. Besucherinnen und Besucher müssen eine medizinische Maske tragen und sich mit Name und Kontaktdaten registrieren. Computer und Leseecken sind derzeit nicht zugänglich. Die Öffnungszeiten sind dienstags, mittwochs und freitags von 10 bis 18 Uhr, donnerstags von 14 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr. Nutzerinnen und Nutzer werden dennoch gebeten, weiterhin den Bestellservice der Bibliothek zu nutzen: Bestellte Medien können dann direkt vor Ort abgeholt werden. Einen aktuellen Einblick in den Bestand gibt es im Internet unter www.bibnet.smartbib.de über den Reiter Monheim. Medienwünsche werden per E-Mail mit Angabe der Nutzernummer an [E-Mail]bibliothek@monheim.de entgegengenommen. Für Fragen steht das Team der Bibliothek unter Telefon +49 2173 951-4130 zur Verfügung. Alle aktuell ausgeliehenen Medien werden automatisch bis Ende März verlängert. Wer Ausgeliehenes vorher zurückgeben möchte, kann aber auch die Rückgabeanlage der Bibliothek nutzen.

Die Monheim-Ticket-Servicestelle von den Bahnen der Stadt Monheim an der Heinestraße 12 öffnet ab Mittwoch, 10. März, mit telefonischer Terminvereinbarung. Die BSM sind per E-Mail an [E-Mail]monheim-pass@bahnen-monheim.de oder montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr unter Telefon +49 2173 9574-10 erreichbar. Fahrkarten können weiterhin in vielen Bussen oder an den bekannten Verkaufsstellen erworben werden. Eine Liste gibt es auf der Internetseite der Bahnen der Stadt Monheim unter [extern]www.bahnen-monheim.de/service/vertriebsstellen.

Die Kundencenter der Monheimer Kulturwerke und der MEGA bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Monheimer Kulturwerke sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter Telefon +49 2173 276-444 oder per E-Mail an [E-Mail]info@monheimer-kulturwerke.de erreichbar und die MEGA montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.45 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter Telefon +49 2173 9520-222 oder per E-Mail an [E-Mail]info@mega-monheim.de.

Bürgerinnen und Bürger sollten Präsenztermine verschieben

Das Bürgerbüro ist weiterhin wie gewohnt wochentags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Auf verschiebbare Präsenztermine sollten Bürgerinnen und Bürger aber verzichten und sich mit Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch an die Stadt wenden. Das gilt auch für alle weiteren städtischen Dienstleistungen im Rathaus. Der Service für die Bürgerinnen und Bürger wird grundsätzlich ebenso offen gehalten wie die Türen. Ein persönlicher Besuch sollte jedoch wirklich nur in dringenden Fällen erfolgen. Auch der Wertstoffhof bleibt zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Für Fragen, die teilweise auch gesundheitliche Aspekte abdecken, hat der Kreis Mettmann eine eigene Hotline geschaltet. Sie ist unter der +49 2104 993535 zu erreichen. Das Gesundheitsamt behandelt jedoch keine Erkrankten. Wer corona-typische Symptome hat, sollte sich an seine Hausärztin oder den Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 wenden. Weitere Informationen gibt es zudem hier: [extern]www.sonderlage-kreis-mettmann.de. (bh)

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