Weitere Monheimer Geschäfte müssen schließen

Einzelhandelsangebot zur Deckung des täglichen Bedarfs bleiben geöffnet – und dürfen ihre Öffnungszeiten nun sogar auf den Sonntag ausweiten

Alle Geschäfte, die zur Deckung des täglichen Bedarfs dienen, bleiben auch in Monheim am Rhein weiterhin geöffnet. Foto: Thomas Lison / Stadt Monheim am Rhein

Ebenso wie Lebensmittelgeschäfte weiterhin uneingeschränkt – und nun sogar auch sonntags – geöffnet haben dürfen, finden auch die Monheimer Wochenmärke weiter statt. Hier sind jedoch, wie derzeit überall, Mindestabstände und weitere hygienische Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Foto: Thomas Lison / Stadt Monheim am Rhein

Nach den am Montag bereits erlassenen städtischen  Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus ist nun auch der bereits erwarte neue Landeserlass zur kommunalen Umsetzung im Rathaus eingetroffen.

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben sich am Montag auf gemeinsame [extern]Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie verständigt, um ein einheitliches Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich abzustimmen. Die daraus resultierenden Maßnahmen wurden am gestrigen Dienstagabend als Erlass der NRW-Landesregierung an die Städte und Gemeinden weitergereicht.

Demnach sind auch im Monheimer Stadtgebiet weitere Geschäfte ab sofort zu schließen. Ausdrücklich nicht geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenbau- sowie Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für einige dieser Bereiche sind die Sonntagskaufverbote ausgesetzt. Das alles gilt auch für Geschäfte, in denen ein Mischsortiment an Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Non-Food-Artikeln angeboten wird. Eine Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Sämtliche nicht genannten Verkaufsstellen dürfen ab sofort nicht mehr öffnen.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Auch alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Alle Abhol- und Lieferserviceangebote bleiben erhalten

Bereits am Dienstag hatte Bürgermeister Daniel Zimmermann darauf verwiesen, dass die Aufrechterhaltung von Abhol- und Lieferservice-Angeboten ausdrücklich nicht nur für Restaurationsbetriebe gilt. Auch das Lieferserviceangebot der [extern]Monheimer Lokalhelden bleibt voll umfänglich bestehen.

Zudem bleibt es beim dringenden Appell des Bürgermeister: „Bitte bleiben Sie nach Möglichkeit zuhause und beschränken Sie ihre sozialen Kontakte auf das wirklich Notwendige und ein möglichst kleines Umfeld.“

Alle Veranstaltungen im Stadtgebiet Monheim am Rhein werden bis einschließlich 19. April  grundsätzlich untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge dienen. (ts)

Die vollständige Allgemeinverfügung der Stadt vom 18. März 2020, mit sämtlichen Details, finden Sie [PDF]hier.
Alle städtischen Meldungen zum Thema Corona gibt es [intern]hier gesammelt.

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