Städtische Betriebe rückten mit allen Wagen aus – Spezialausrüstung
Auf den kräftigen Schneefall heute morgen reagierten die Städtischen Betriebe sofort. Sämtliche Räum- und Streufahrzeuge rückten wie im Einsatzplan vorgesehen vom Betriebshof an der Siemensstraße aus. Gegen Mittag war der größte Teil der Arbeit geschafft, die relativ milden Temperaturen sorgten für zusätzliche Entspannung der Verkehrslage.
Drei große Fahrzeuge, davon zwei Unimogs, sind für den Winterdienst mit Spezialausrüstung ausgestattet. Sie verteilen – elektronisch dosiert – ein Gemisch aus Salz und flüssigem Kalziumchlorid, das bis zu minus acht Grad wirksam bleibt. Rund 250 Tonnen der auftauenden Substanzen sind gebunkert.
Zwei kleinere Fahrzeuge werden auf den Rad- und Gehwegen eingesetzt. Vorrang haben jene Straßen, auf denen Berufspendler und Buslinien verkehren, sowie die Schulwege. Gefahrenstellen wie Zebrastreifen und Treppen werden in Handarbeit besonders gründlich geräumt. In Parks und Grünanlagen wird nicht das Salzgemisch gestreut, sondern ein Granulat.
Auf privaten Grundstücken sind gemäß der vom Rat beschlossenen Straßenreinigungssatzung die Eigentümer zum Räumen verpflichtet. Gehwege müssen für Fußgänger stets passierbar bleiben. Bei Glätte müssen sie mit abstumpfenden Mitteln bestreut werden, die Verwendung von Tausalz ist nur bei extremen Wetterunbilden wie Eisregen erlaubt.
Ist nachts Schnee gefallen, muss er an Werktagen bis 7 Uhr geräumt werden (samstags bis 8 Uhr, sonntags bis 9 Uhr). Der Schnee ist auf der Fahrbahnseite des Gehwegs zu lagern. Schnee und Eis dürfen nicht von den Grundstücken auf Gehwege und Fahrbahnen geschaufelt werden.
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (pdf-Datei, 34 kb)
Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (pdf-Datei, 80 kb)