Monheimer Eislaufbahn bleibt für Schulklassen und einzelne Familien weiterhin geöffnet

Stadt bleibt nach Äußerungen aus dem Landesgesundheitsministerium bei ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht und hofft auf eine Entscheidung aus Düsseldorf in der nächsten Woche

Die Monheimer Eislaufbahn erweist sich weiterhin als glattes Geläuf. Grafik: media machine

Nach dem zwischen Bürgermeister Daniel Zimmermann und Landrat Thomas Hendele geschlossenen „Weihnachtsfrieden“ und dem gemeinsam getroffenen Kompromiss, zur privaten Nutzung der Monheimer Eislaufbahn nur noch Familien aus einem Haushalt oder zwei Kinder aus zwei Haushalten zuzulassen, hat nun das Landesgesundheitsministerium seine Rechtsauffassung in Richtung Bezirksregierung geäußert, nach der es die Monheimer Eislaufbahn über den Kreis für unzulässig erklären und schließen lassen will.

Damit ist das Ringen um die Rechtmäßigkeit der Öffnung wieder auf dem Stand der letzten Woche. Im Kern geht es weiterhin um die Frage, ob die Eislaufbahn als Freizeiteinrichtung zu werten ist, und damit in der Bewertung großen Indoor-Spielhallen und Freizeitparks gleichgesetzt wird, oder ob es nicht vielleicht doch eher ein Spielplatz oder eine Sportanlage ist, auf der Schulklassen gerade auch ihre Sportstunden verbringen.

Klage der Stadt hat aufschiebende Wirkung

Die Stadt hat das zuständige Verwaltungsgericht in Düsseldorf zur Klärung angerufen und erhofft sich von dort bis Mitte der nächsten Woche eine Entscheidung. Diese Klage gegen eine Schließungsanweisung des Kreises vom letzten Mittwoch hat aufschiebende Wirkung. Eine neue Anweisung gibt es bislang nicht. Die Schlittschuhe können damit weiter geschnürt werden. Auch wenn man damit sogar zur 20-Kinder-Regelung aus der Anfangswoche hätte zurückkehren können, bleibt die Stadt bei dem zuletzt mit Landrat Thomas Hendele getroffenen Kompromiss, nur Familien, die in einem Haushalt leben, oder maximal zwei Kinder aus zwei Haushalten gemeinsam auf das Eis zu lassen.

Bürgermeister Daniel Zimmermann mit Blick auf die Klage: „Wir sehen es eben genau anders als das Landesministerium und der Kreis. Wir sind absolut davon überzeugt, hier alles richtig gemacht und alle Regeln eingehalten zu haben. Wir stellen hier den Infektionsschutz sicher. Außerdem sind hier außerhalb des Schulsports seit letztem Freitag ja praktisch nur noch Menschen gemeinsam auf dem Eis, die sonst auch an einem Küchentisch zusammensitzen. Wir gehen davon aus, dass das rechtlich zulässig ist und erhoffen uns dafür jetzt auch vom Gericht dafür die Bestätigung.“ (ts)

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