Monheim am Rhein und Langenfeld stärken gemeinsam ehrenamtliche Vormundschaften

Sozialdienst katholischer Frauen Langenfeld bietet Schulungen und fachliche Begleitungen an

Simone Feldmann, Leiterin des Bereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Monheim am Rhein, Sonja Wienecke, Leiterin des Fachbereichs Jugend, Schule und Sport der Stadt Langenfeld sowie Stephanie Krone, Geschäftsführerin des SkF Langenfeld freuen sich gemeinsam über die neue Kooperation. Foto: SkF Langenfeld

Das Jugendamt der Stadt Langenfeld sowie der Bereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Monheim am Rhein bieten in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Langenfeld Schulungen und fachliche Begleitung für Menschen an, die ehrenamtlich eine Vormundschaft übernehmen möchten. Wenn Eltern nicht in der Lage sind, ihre elterliche Fürsorge auszuüben, dann wird dem betreffenden Kind eine gesetzliche Vormundin oder ein gesetzlicher Vormund zur Seite gestellt – kurzfristig oder auch dauerhaft.

Vormunde haben einen entsprechenden beruflichen Hintergrund und treten für die Belange des Kindes ein. Dabei gibt es neben Berufsvormünderinnen und Berufsvormündern auch Mitarbeitende in der Jugendarbeit oder sogar ehrenamtlich Engagierte. Diese ehrenamtliche Vormundschaft soll in Zukunft bundesweit gestärkt werden.

Regelmäßige Austauschtreffen für Ehrenamtliche

Auch während der Ausübung der Vormundschaft haben die Ehrenamtlichen beim SkF eine Ansprechperson für Fragen, darüber hinaus werden regelmäßige Austauschtreffen organisiert. Menschen, die eine ehrenamtliche Vormundschaft übernehmen möchten, können sich beim SkF genauer informieren. Die beiden Ansprechpartnerinnen Janine Rauh, telefonisch unter +49 2173 39476-41 erreichbar oder Nicole Wollenberg, telefonisch unter +49 1761 1398001 zu erreichen, stehen Interessierten Rede und Antwort.

Ehrenamtliche Vormundschaften können Menschen aus dem familiären oder persönlichen Umfeld eines Mündels übernehmen – beispielsweise Großeltern, gute Freunde der Eltern, Tante oder Onkel eines Kindes beziehungsweise eines Jugendlichen. Muss eine Vormundschaft plötzlich bestellt werden, so kann vorläufig ein Berufsvormund eingesetzt werden, so lange, bis eine passende ehrenamtliche Vormundin oder ein passender ehrenamtlicher Vormund gefunden und entsprechend geschult wurde. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können auch Personen ohne familiären Bezug geschult werden, sofern sie interessiert und für die Tätigkeit geeignet sind. (tb)

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