Längere Bewerbungsfrist für den Integrationsrat

Bis zum 27. Juli werden Vorschläge für die Wahl im September entgegen genommen

Sieben Mitglieder des Integrationsrats werden direkt gewählt, sechs vom Stadtrat entsandt.

Die Corona-Pandemie hat auch die Vorbereitung der Kommunal- und Integrationsratswahl erschwert. Um die Wahlen rechtssicher vorbereiten zu können, hat das Land ein Kommunalwahlerleichterungsgesetz verabschiedet. Damit erhalten Bewerbende 11 Tage mehr Zeit, ihre Vorschläge einzureichen. Bewerbungen für den Integrationsrat werden jetzt noch bis zum 27. Juli entgegen genommen.

Wer Lust hat, sich für die Integration vor Ort einzusetzen, kann sich im September in den Integrationsrat wählen lassen. Insgesamt 13 Mitglieder beraten Politik und Verwaltung, wie man eine Stadt für alle gestalten kann. Sieben Mitglieder des Integrationsrats werden direkt gewählt, sechs vom Stadtrat entsandt. Wählbar sind unter anderem alle, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus muss die Person das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich am Wahltag am 13. September seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und seit mindestens drei Monaten in Monheim am Rhein ihre Hauptwohnung haben. Bewerbungen werden bis Montag, 27. Juli, 18 Uhr, persönlich im Rathaus, Raum 107, 122 und 121, postalisch an Rathausplatz 2 oder per E-Mail an [E-Mail]wahlbuero@monheim.de entgegen.

Fragen zum Integrationsrat und zu den persönlichen Voraussetzungen für die Wahl beantwortet Naziha Zauaghi vom Integrationsbüro unter Telefon 02173 951-3035 oder per E-Mail an [E-Mail]nzauaghi@monheim.de. Alle Informationen zum Integrationsrat gibt es im Internet unter [extern]www.monheim.de/integration. Hier steht auch der Flyer des Integrationsrats auf Arabisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Sorani, Spanisch und Türkisch zur Verfügung. (bh)

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