Anmeldung im Bürgerbüro künftig nur mit Vermieterbescheinigung

Neues Bundesmeldegesetz gilt ab dem 1. November

Zum 1. November 2015 ändert sich das Bundesmeldegesetz. Jeder Vermieter muss demnach künftig wieder eine Vermieterbescheinigung ausstellen. Die Regelung trifft nicht nur das Monheimer Bürgerbüro: Die Bestätigung des Vermieters ist bei der Anmeldung einer Neben- oder Hauptwohnung bundesweit vorzulegen.

Als Vermieter gelten sowohl der Eigentümer einer Wohnung, als auch eine beauftragte Hausverwaltung oder ein Mieter, der seine Wohnung untervermietet. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen – statt wie bisher eine Woche – im Bürgerbüro anmelden. Abmelden muss man sich nur, wenn man ins Ausland zieht. Dabei kann die Anschrift im Ausland hinterlassen werden, zum Beispiel für die Kontaktaufnahme bei Wahlen.

Eine Vermieterbescheinigung muss Name und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Ein- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. Ein entsprechender Vordruck kann auf der städtischen Internetseite im [intern]Bereich Bürgerservice heruntergeladen werden. Vollständig ausgefüllte Bescheinigungen nimmt das Bürgerbüro auch per E-Mail an Vermieterbescheinigung@monheim.de entgegen.

Das neue Gesetz soll helfen, sogenannte Scheinanmeldungen zu verhindern. Die Verweigerung der Ausstellung innerhalb der Frist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Für Rückfragen stehen die Beschäftigten des Bürgerbüros unter Telefon (02173) 951-312 zur Verfügung. (bh)

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