Haushaltssatzung des Zweckverbands der Berufsbildenden Schulen Opladen für das Haushaltsjahr 2008


Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit § 77ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GV NW S. 666 ff.) und § 8 des Gesetzes über die Finanzierung der öffentlichen Schulen (Schulfinanzgesetz) (GV NW S. 223) – jeweils in der z. Zt. geltenden Fassung – hat die Schulverbandsversammlung des Zweckverbands der Berufsbildenden Schulen Opladen folgende Haushaltssatzung beschlossen:

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