Buchstaben A – F
- Raum:
- Rathaus, Raum 0045
- E-Mail:
- wohngeldstelle@monheim.de
- Telefon:
- +49 2173 951-561
- Telefax:
- +49 2173 951-25-561
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter sowie als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums geleistet.
Weitere Informationen zum Wohngeld gibt es beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld können Interessierte ihren möglichen Wohngeldanspruch mit dem Wohngeldrechner anonym und unverbindlich prüfen. Die auf Basis der Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses kann nur erhalten, wer einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Monheim am Rhein stellt und die Voraussetzungen erfüllt.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von mehreren Faktoren ab, hier die drei wichtigsten:
Anspruch auf Wohngeld haben: Mieter als Mietzuschuss, Eigentümer als Lastenzuschuss.
Benötigte Unterlagen zum Lastenzuschuss:
Annette
Struwe
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter sowie als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums geleistet.
Weitere Informationen zum Wohngeld gibt es beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld können Interessierte ihren möglichen Wohngeldanspruch mit dem Wohngeldrechner anonym und unverbindlich prüfen. Die auf Basis der Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses kann nur erhalten, wer einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Monheim am Rhein stellt und die Voraussetzungen erfüllt.
Zuständig: Bereich Ordnung und Soziales – Wohngeld
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 8 bis 12 Uhr |
| Dienstag: | nach Vereinbarung |
| Mittwoch: | nach Vereinbarung |
| Donnerstag: | 8 bis 12 und 15 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 8 bis 11:30 Uhr |
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Rathaus, Haupteingang
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein
Notwendige Unterlagen
Benötigte Unterlagen zum Lastenzuschuss:
Rechtsgrundlagen
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von mehreren Faktoren ab, hier die drei wichtigsten:
Anspruch auf Wohngeld haben: Mieter als Mietzuschuss, Eigentümer als Lastenzuschuss.