Wohngeld

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter sowie als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums geleistet.

Weitere Informationen zum Wohngeld gibt es beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter [extern]https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld können Interessierte ihren möglichen Wohngeldanspruch mit dem Wohngeldrechner anonym und unverbindlich prüfen. Die auf Basis der Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses kann nur erhalten, wer einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Monheim am Rhein stellt und die Voraussetzungen erfüllt.


Zuständig: Bereich Ordnung und Soziales – Wohngeld


Sprechzeiten

TagUhrzeit
Montag:8 bis 12 Uhr
Dienstag:nach Vereinbarung
Mittwoch:nach Vereinbarung
Donnerstag:8 bis 12 und 15 bis 17:30 Uhr
Freitag:8 bis 11:30 Uhr

Ihre Ansprechpersonen

Annette Struwe

Buchstaben A – F

Raum:
Rathaus, Raum 0045
E-Mail:
wohngeldstelle@​monheim.de
Telefon:
+49 2173 951-561
Telefax:
+49 2173 951-25-561
Robert Hauke

Buchstaben G – L

Raum:
Rathausplatz 2 · Raum 0057
E-Mail:
rhauke@​monheim.de
Telefon:
+49 2173 951-564
Telefax:
+49 2173 951-25-564
Adresse |
Rathaus, Haupteingang
Raum: Rathausplatz 2 · Raum 0057
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein
Ralf Geißler

Buchstaben M

Raum:
Raum 0047
E-Mail:
rgeissler@​monheim.de
Telefon:
+49 2173 951-562
Telefax:
+49 2173 951-25-562
Serdar Küpeli

Buchstaben N – P

Raum:
Rathausplatz 2 · Raum 0043
E-Mail:
skuepeli@​monheim.de
Telefon:
+49 2173 951-5660
Telefax:
+49 2173 951-25-5660
Marion Kara

Buchstaben Q – Z

Raum:
Rathaus, Raum 0043
E-Mail:
wohngeldstelle@​monheim.de
Telefon:
+49 2173 951-3259
Telefax:
+49 2173 951-25-3259


E-Mail:
wohngeldstelle@monheim.de

Kartenansicht

Rathaus, Haupteingang

Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Mietzuschuss
  • Mietvertrag
  • Bescheinigung des Vermieters / der Vermieterin
  • Sämtliche Einkommensnachweise
  • Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr

Benötigte Unterlagen zum Lastenzuschuss:

  • Antrag auf Lastenzuschuss
  • Kaufvertrag
  • Höhe der monatlichen Belastungen
  • Grundsteuerbescheid
  • Bei Eigentumswohnungen zusätzlich die Jahresabrechnung des Verwalters / der Verwalterin
  • Sämtliche Einkommensnachweise
  • Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr

Rechtsgrundlagen

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von mehreren Faktoren ab, hier die drei wichtigsten:

  • Anzahl der zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder
  • Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe der zuschussfähigen Miete oder der Belastung

Anspruch auf Wohngeld haben: Mieter als Mietzuschuss, Eigentümer als Lastenzuschuss.


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Mo: 09:00 bis 19:00 Uhr
Di: 09:00 bis 19:00 Uhr
Mi: 09:00 bis 19:00 Uhr
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