Wohngeld

Zuständig: Bereich Ordnung und Soziales – Wohngeld



Ihre Ansprechpersonen

Annette Struwe

Buchstaben A – F

Raum:
Rathaus, Raum 033
E-Mail:
wohngeldstelle@​monheim.de
Telefon:
+49 2173 951-561
Telefax:
+49 2173 951-25-561
Alexandra Winkes

Buchstaben G – K

Raum:
Rathaus, Raum 034
E-Mail:
wohngeldstelle@​monheim.de
Telefon:
+49 2173 951-3256
Telefax:
+49 2173 951-25-3256
Ralf Geißler

Buchstaben L – O

Raum:
Raum 032
E-Mail:
wohngeldstelle@​monheim.de
Telefon:
+49 2173 951-562
Telefax:
+49 2173 951-25-562
Marion Kara

Buchstaben P – Z

Raum:
Rathaus, Raum 038
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wohngeldstelle@​monheim.de
Telefon:
+49 2173 951-3259
Telefax:
+49 2173 951-25-3259


E-Mail:
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Kartenansicht

Rathaus, Haupteingang (barrierefrei)

Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein

Weiterführende Informationen


Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Mietzuschuss
  • Mietvertrag
  • Bescheinigung des Vermieters / der Vermieterin
  • Sämtliche Einkommensnachweise
  • Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr

Benötigte Unterlagen zum Lastenzuschuss:

  • Antrag auf Lastenzuschuss
  • Kaufvertrag
  • Höhe der monatlichen Belastungen
  • Grundsteuerbescheid
  • Bei Eigentumswohnungen zusätzlich die Jahresabrechnung des Verwalters / der Verwalterin
  • Sämtliche Einkommensnachweise
  • Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr

Rechtsgrundlagen

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von mehreren Faktoren ab, hier die drei wichtigsten:

  • Anzahl der zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder
  • Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe der zuschussfähigen Miete oder der Belastung

Anspruch auf Wohngeld haben: Mieter als Mietzuschuss, Eigentümer als Lastenzuschuss.


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Di: 09.00 bis 19.00 Uhr
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