Hunde

Die in der Vergangenheit aufgetretenen und immer wieder auftretenden, zum Teil schwerwiegenden Vorfälle, bei denen Personen, insbesondere Kinder und ältere Menschen von Hunden angegriffen, schwer verletzt oder getötet wurden, machten es erforderlich, zum Schutz der Bevölkerung und zur Vorsorge gegen mögliche Gefährdungen das Landeshundegesetz (LHundG NRW) zu erlassen. Damit werden in Nordrhein-Westfalen für die Haltung gefährlicher, näher bestimmter und größerer Hunde besondere Pflichten und für den Umgang mit diesen Hunden Verhaltensanforderungen festgelegt. Das LHundG NRW soll zu einem Rückgang der Beißvorfälle und bei den Hundehaltern zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Hunden führen.

Die An- und Abmeldung von Hunden ist persönlich im Bürgerbüro oder im Internet im [extern]Serviceportal der Stadt möglich.


Zuständig: Bereich Ordnung und Soziales – Ordnungsangelegenheiten


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