Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Bau- und Verkehrswesen der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 02.05.2007 die öffentliche Auslegung der Bebauungspläne:
• 5 M – (Lichtenberger Str. / Tegeler Str.) – 1. Änd.
• 13 M – (Berliner Ring / Erich-Klausener-Str.) – 1. Änd.
• 86 M – (Rathausplatz / Gartzenweg)
gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Bauleitplanverfahren werden gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Planung wird gem. § 13 Abs.2 auf 2 Wochen verkürzt.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass in diesem Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird, § 4c ist nicht anzuwenden.
Die Planungen einschließlich deren Begründungen liegen in der Zeit vom:
29.05.2007 – 13.06.2007 einschließlich
im Rathaus der Stadt Monheim am Rhein,
Bereich 61 – Wirtschaftsförderung und Stadtplanung,
Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein,
II. Obergeschoss, zwischen Zimmer 219 und 220
während der Dienstzeiten und zwar:
Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Während dieser Zeit können zu den Planentwürfen Anregungen schriftlich oder zu Niederschrift vorgebracht werden. In den Zimmern 218, 219, 220 und 222 werden Anregungen, die zur Niederschrift vorgebracht werden sollen, entgegengenommen und auf Wunsch Auskünfte erteilt.
Der Geltungsbereich der Bebauungspläne ist aus den nachfolgend abgedruckten Planausschnitten ersichtlich:
5 M – (Lichtenberger Str. / Tegeler Str.) – 1. Änd. (pdf-Datei, 138 kb)
13 M – (Berliner Ring / Erich-Klausener-Str.) – 1. Änd. (pdf-Datei, 133 kb)
86 M – (Rathausplatz / Gartzenweg) (pdf-Datei, 139 kb)
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Bau – und Verkehrswesen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Monheim am Rhein, 14.05.2007
Der Bürgermeister
Dr. Thomas Dünchheim