Buchstaben A–I
- E-Mail:
- uvg@monheim.de
- Telefon:
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- Telefax:
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Mualla
Bayrakdar
Sabine
Brauers
Zuständig: Bereich Ordnung und Soziales – Unterhaltsvorschuss
Ihre Ansprechpersonen
Buchstaben J–Q, W–Z
Buchstaben R–V
Rathaus, Haupteingang (barrierefrei)
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein
Notwendige Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Ein Kind, wenn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und in der Bundesrepublik Deutschland bei einem seiner Elternteile lebt, der
und nicht oder nicht regelmäßig
Diese Voraussetzungen gelten auch für ausländische Kinder, wenn sie oder der alleinerziehende Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Vorauszahlung erfüllt hat.
Formulare