Buchstaben K – Q, X – Z
- Raum:
- Raum 0049
- E-Mail:
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Mualla
Bayrakdar
Sabine
Brauers
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er soll die finanzielle Versorgung des Kindes sichern, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Damit unterstützt die Stadt Monheim am Rhein alleinerziehende Elternteile und ihre minderjährigen Kinder bei der Sicherung des Lebensunterhalts.
Zuständig: Abteilung Soziales – Unterhalt
Ihre Ansprechpersonen
Buchstaben K – Q, X – Z
Buchstaben R – W, I
Buchstaben A – H, J
Rathaus, Haupteingang
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein
Notwendige Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Ein Kind, wenn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und in der Bundesrepublik Deutschland bei einem seiner Elternteile lebt, der
und nicht oder nicht regelmäßig
Diese Voraussetzungen gelten auch für ausländische Kinder, wenn sie oder der alleinerziehende Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Vorauszahlung erfüllt hat.
Formulare