
Buchstaben A bis Kr
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- Raum 0052
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- sziegler@monheim.de
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Hildegard
Klauke
Matthias
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Astrid
Patten
Ana Maria
Segura Ardila
Abteilungsleiterin Soziales
Erol
Narli
Unterhaltsvorschuss
Eltern sind gegenüber ihrer Kinder gem. §§ 1601 ff. BGB unterhaltspflichtig und sollen dafür sorgen, dass der Lebensunterhalt ihrer Kinder ausreichend gesichert ist. Wenn Alleinerziehende bei der Unterhaltsvorschusskasse einen Antrag auf Leistungsgewährung stellen, setzt die Unterhaltsheranziehung den Unterhaltspflichtigen über den Sozialleistungsbezug in Kenntnis und fordert diesen auf, Auskünfte über das Einkommens- und Vermögensverhältnis abzugeben. Ist der unterhalspflichtige Elternteil leistungsfähig, muss diese Vorleistung vom Unterhaltspflichtigen zurückgezahlt beziehungsweise herangezogen werden.
Kontakt per E-Mail: uvg@monheim.de
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 15 bis 17:30 Uhr
Freitag 8 bis 11:30 Uhr
Zuständig: Abteilung Soziales – Sozialer Dienst
Ihre Ansprechpersonen
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Rathaus, Haupteingang (barrierefrei)
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein