Kinderreisepässe

Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (sofern das Kind weitere Staatsangehörigkeiten besitzt, sind entsprechende Nachweise vorzulegen). Zuständig für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist grundsätzlich das Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes.


Zuständig: Abteilung Bürgerbüro und Zentrale Dienste


Sprechzeiten

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Dienstag:9 bis 19 Uhr
Mittwoch:9 bis 19 Uhr
Donnerstag:9 bis 19 Uhr
Freitag:9 bis 19 Uhr
Samstag:9 bis 16 Uhr


Telefon:
+49 2173 951-312
Telefax:
+49 2173 951-319
E-Mail:
buergerbuero@monheim.de

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40789 Monheim am Rhein

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