Die Lehren aus den verlorenen Greensill-Millionen

Externe Prüfung ergibt: Kein Fehlverhalten städtischer Bediensteter / Aber die Stadt will ihr Finanzmanagement überarbeiten

Rund vier Stunden beschäftigten sich die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses am Dienstagabend, 14. September in nicht öffentlicher Sitzung mit den Ergebnissen der Prüfberichte, die die internen Abläufe rund um die städtischen Geldanlagen bei der insolventen Greensill Bank unter die Lupe nahmen.

Ein halbes Jahr nach der Pleite des Bremer Geldhauses, bei dem die Stadt 38 Millionen Euro in fünf Festgeldverträgen angelegt hatte, liegen nun gleich mehrere Abschlussberichte einer Sonderprüfung der städtischen Finanzanlagen vor, die Bürgermeister Daniel Zimmermann unmittelbar nach dem Bekanntwerden der drohenden Verluste eingeleitet hatte. Die städtische Rechnungsprüfung, ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen und eine von der Stadt beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hatten sich in den letzten Monaten insbesondere mit der Frage beschäftigt, ob im Zusammenhang mit den Geldanlagen Fehler seitens der Verantwortlichen bei der Stadt gemacht wurden.

Bitterer Verlust, aber keine Fahrlässigkeit

Im Kern ging es bei den Untersuchungen vor allem darum, ob gegen die Ende 2013 vom Rat beschlossene Anlagerichtlinie verstoßen wurde. Nach Auswertung aller Berichte kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis, dass ein solcher Verstoß nicht festzustellen ist. „Vor Betrug, wie ihm im Falle von Greensill sogar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Prüfungsverband deutscher Banken aufgesessen sind, kann man sich nicht schützen“, resümiert Zimmermann die lebhafte Diskussion im Rechnungsprüfungsausschuss. „Hätten die Finanzverantwortlichen im Dezember 2020 über die Informationen verfügt, die wir heute haben, dann wäre es mit Sicherheit zu keiner Geldanlage bei Greensill gekommen. Zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung verfügte die Bank jedoch noch über ein Rating im so genannten ‚Investment Grade‘.“ Als Dienstvorgesetzter der Stadtverwaltung stellt sich der Bürgermeister dabei nochmals vor seine Beschäftigten: „Hätte man mir persönlich die Geldanlage bei Greensill zur Unterschrift vorgelegt, hätte ich das Geschäft allein schon wegen des ordentlichen Ratings und in Unkenntnis der tatsächlichen Probleme bei Greensill sicher mitgetragen. Auch aus diesem Grund wäre es unfair, die Beschäftigten, die nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben, für ihren erst nach heutigen Maßstäben unglücklichen Vertragsabschluss zu verurteilen.“ Der finanzielle Verlust für die Stadt sei bitter, aber niemand habe ihn fahrlässig oder gar absichtlich herbeigeführt. Verstöße gegen interne oder externe Vorgaben konnten durch den Rechnungsprüfungsausschuss nicht festgestellt werden.

Zum Geltungsbereich der städtischen Anlagerichtlinie hatte es seit Bekanntwerden der Greensill-Insolvenz verschiedene Auffassungen gegeben. Zimmermann verweist in diesem Zusammenhang auf die Entstehungsgeschichte der Richtlinie, die er gemeinsam mit der damaligen Kämmerin 2013 selbst in den Rat eingebracht hat: „Durch die stark steigenden Gewerbesteuereinnahmen haben wir seit 2012 erhebliche Haushaltsüberschüsse erzielt. Ziel der Richtlinie war es, einen Rahmen zu vereinbaren, wie Gelder, die nicht für laufende Ausgaben oder Investitionen benötigt wurden, sowohl sicher als auch profitabel angelegt werden sollten. Dabei stand immer außer Frage, dass es einen Bereich des laufenden Kassengeschäfts gibt, für den die Anlagerichtlinie nie gegolten hat.“

Eindeutige Verfahrensregeln für das Liquiditätsmanagement

Aus Sicht der Stadtverwaltung trat die Anlagerichtlinie neben die bereits seit 2010 geltenden „Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Monheim am Rhein“, in der auch das Tagesgeschäft für zum Beispiel eher kurzfristige Geldanlagen geregelt ist. Zu diesem Bereich zählt Zimmermann auch die Ende 2020 erfolgte Geldanlage von 38 Millionen bei Greensill: „Im Dezember 2020 hatten wir einen erheblichen Liquiditätszufluss. Es handelte sich allerdings um Geld, das für 2021 durch den Haushaltsbeschluss des Rates fest verplant war. Für die Beschäftigten in der Stadtkasse ging es deshalb darum, das Geld schnell abrufbar und trotz der äußerst schwierigen Zinslage möglichst ohne größere Verluste auf Konten zu parken.“

Dass die Anlagerichtlinie wörtlich nicht nur von langfristigen, sondern auch von kurz- und mittelfristigen Geldanlagen spreche, liege allein daran, dass auch solches Geld, das nicht für konkrete Investitionsprojekte gebraucht wurde, zu einem gewissen Teil kurzfristig verfügbar bleiben sollte, etwa wenn es zu einem unerwarteten Rückgang von Steuereinnahmen gekommen wäre. „Hieraus lässt sich aber nicht ableiten,“ so Zimmermann, „dass jede kurzfristige Geldanlage, die, wie das bei Greensill angelegten Guthaben, allein dazu dienen sollte, die vom Stadtrat beschlossenen Auszahlungen für Investitionen abzudecken, in den Geltungsbereich der Anlagerichtlinie fällt.“ Zur besseren Abgrenzung, welche Gelder dem laufenden Liquiditätsmanagement unterliegen und welche Gelder gemäß der Anlagerichtlinie zu verwalten seien, werde er dem Stadtrat in dessen nächster Sitzung einen eindeutigen Verfahrensvorschlag machen.

Absolute Sicherheit gibt es nicht

Außerdem will der Bürgermeister die geltende Dienstanweisung anpassen. Dabei soll künftig neben dem Rating einer Bank auch deren Bilanzsumme eine entscheidende Rolle zukommen. „Wir werden kein Geld mehr bei vergleichsweise kleinen Privatbanken anlegen, sondern nur noch bei großen Banken, die als systemrelevant anzusehen sind. Damit wollen wir vermeiden, dass sich ein Vorgang, wie wir ihn bei der Greensill-Pleite erlebt haben, wiederholt. Klar ist aber auch, dass es eine absolute Sicherheit bei den städtischen Geldanlagen nicht geben wird.“ (ts)

Neue Nachrichten

Frisches aus der Region gibt es seit Anfang März am Stand von Thomas Andree

mehr

Befragung des Forschungsverbundes „Aktives Altern“ soll Erkenntnisse zum demografischen Wandel in Monheim am Rhein liefern

mehr

Ferienprogramm „Circus Leben“ auf der Baumberger Bürgerwiese findet zum 20. Mal statt, die Anmeldung startet am Montag

mehr
Öffnungs-zeiten Telefon Kontakt-formular Mitmach-Portal Monheim-Pass
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Mo: 09.00 bis 19.00 Uhr
Di: 09.00 bis 19.00 Uhr
Mi: 09.00 bis 19.00 Uhr
Do: 09.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 09.00 bis 19.00 Uhr
Sa: 09.00 bis 16.00 Uhr


Hier gibt's die kürzesten Wartezeiten!
schließen
Stadtverwaltung & Bürgerbüro:
02173 951-0
Telefonisch erreichen Sie uns zu
folgenden Zeiten:
Mo: 08.00 bis 16.30 Uhr
Di: 08.00 bis 16.30 Uhr
Mi: 08.00 bis 16.30 Uhr
Do: 08.00 bis 19.00 Uhr
Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr
schließen
schließen
Mit der Online-Terminvergabe haben Sie die Möglichkeit, längere Wartezeiten zu vermeiden.


Ihr Termin im Bürgerbüro
schließen
Nach oben