Kindereinträge im Reisepass sind ungültig

Familien sollten für die Reiseplanung eine wichtige Änderung im deutschen Passrecht beachten: Seit dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder bei Reisen in das Ausland ein eigenes Reisedokument besitzen. Das gilt unabhängig vom Reiseziel und vom Alter der Kinder. Die früheren Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig. 

Eltern sollten daher rechtzeitig prüfen, ob für ihr Kind ein eigenes Reisedokument erforderlich ist. Es empfiehlt sich, das Dokument frühzeitig zu beantragen, da mit einer Produktionszeit von mehreren Wochen zu rechnen ist. Gerade vor den Sommerferien ist das Antragsaufkommen erfahrungsgemäß hoch. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und je nach Reiseziel Personalausweise zur Verfügung. Reisepässe für die Eltern als Passinhaber bleiben uneingeschränkt gültig; eine Streichung des Kindereintrags ist nicht erforderlich.

Auskünfte zu den jeweiligen Einreisebestimmungen beim [extern]Auswärtigen Amt.

[intern]Benötigte Unterlagen

Weitere Auskünfte erteilt das Bürgerbüro, Telefon (02173) 951-312

Bürgerbüro ist die zentrale Anlaufstelle

Bürgerbüro

Zentrale Anlaufstelle im Monheimer Rathaus ist seit 1996 das Bürgerbüro. Die Anmeldung ist direkt am Haupteingang (Rathausplatz 2) neben der Information. „Wir empfehlen allen Besuchern, durch den Haupteingang zu kommen – das ist der kürzeste und zudem barrierefreie Weg“, sagt Abteilungsleiterin Sibille Hanenberg.

Einige Angelegenheiten können direkt an der Information am Haupteingang erledigt werden, für weitere Aufgaben muss eine Wartemarke im Bürgerbüro gezogen werden.

An allen Beratungsplätzen des Bürgerbüros werden alle Dienstleistungen erbracht – dadurch verkürzen sich Wartezeiten. Bei einer Umfrage bewerteten mehr als neunzig Prozent der Besucherinnen und Besucher Service, Schnelligkeit und Freundlichkeit des Teams im Bürgerbüro als gut oder sehr gut. Das Bürgerbüro hat pro Woche durchschnittlich 800 Kunden.

Die Information ist zuständig für:

  • Allgemeine Auskünfte über Rathaus und Verwaltung
  • Ausgabe von Broschüren, Abfallkalendern, Gutscheine für gelbe Säcke
  • Verkauf von Müllsäcken
  • Ausgabe und Annahme von GEZ-Anträgen
  • An-, Ab- und Ummeldung von Hunden
  • Verkauf von Ersatz-Hundesteuermarken
  • Ausgabe der Anträge auf Elterngeld und  nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
  • Ausgabe Steuerformulare
  • Erstellen von Aufenthalts- und Meldebescheinigungen
  • Aushändigung von Steueridentifikationsnummern
  • Einzahlungen von städtischen Gebühren, Steuern, Abgaben, Verwarnungsgeldern
  • Beantragung und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
  • Auslage von Informationen für die öffentlichen Sitzungen von Rat und Ausschüssen
  • Annahme von Post für alle Dienststellen der Verwaltung

Das wird im Bürgerbüro erledigt:

  • Annahme und Weiterleitung der Anträge nach dem Ausländergesetz

  • Erstellen von Aufenthalts- und Meldebescheinigungen

  • Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften

  • Verpflichtungserklärungen zur Vorlage bei deutschen Konsulaten

  • Einzahlungen von städtischen Gebühren, Steuern, Abgaben, Verwarnungsgeldern usw.

  • Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen

  • Führerscheinangelegenheiten (Ausnahme Verlust des Führerscheins, hier ist die [extern]Führerscheinstelle beim Straßenverkehrsamt Mettmann zuständig)

  • Anträge auf Erteilung von Führungszeugnissen

  • Anträge auf Auskünfte aus Gewerbezentralregister, Verkehrszentralregister, Melderegister

  • Fundsachen

  • Untersuchungsberechtigungsscheine für Jugendliche

  • Anträge zur Unterhaltssicherung (Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende)
  • Aushändigung von Steueridentifikationsnummern


Personalausweis

Grafik: "Personalausweis"

Seit dem 1. November 2010 gibt es in Deutschland einen neuen Personalausweis. Alle früher ausgestellten Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Der neue Personalausweis wird im praktischen Scheckkartenformat erstellt. Er ist mit einem Chip ausgestattet, auf dem die biometrischen Daten gespeichert sind.

Vorraussetzungen für die Beantragung eines Personalausweises sind:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Wenn Sie weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit
  • Sie müssen mit Hauptwohnsitz in Monheim am Rhein gemeldet sein
  • Ab dem 16. Lebensjahr gilt die Ausweispflicht. Falls vor dem 16. Lebensjahr ein Ausweis beantragt werden soll, ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich

Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie:

  • ein [extern]biometrisches Passbild,
  • den alten Personalausweis oder Kinderreisepass / Kinderausweis,
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.

Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist freiwillig. Sind diese auf dem gespeicherten Chip hinterlegt, können sie nicht nachträglich gelöscht werden. Ebenso ist eine spätere Aufnahme der Fingerabdrücke nicht möglich.

Die biometrischen Daten (Foto und Fingerabdruck) dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie der Polizei, der Zollverwaltung, den Pass- und Personalausweisbehörden sowie den Meldebehörden eingesehen werden.

Gebühren und Gültigkeit

Gebühren

Gültigkeit

bis 24 Jahre

22,80 Euro

6 Jahre

ab 24 Jahren

28,80 Euro

10 Jahre

Vorläufiger Personalausweis

10,00 Euro

Abholung des Ausweises

Nach Fertigstellung des Ausweises erhalten Sie einen PIN-Brief der Bundesdruckerei in Berlin. Sobald Ihnen dieser Brief vorliegt, können Sie den Personalausweis persönlich im Bürgerbüro abholen oder per Formular eine Person mit der Abholung beauftragen.

Weitere Hinweise zum Personalausweis finden Sie unter:

Elektronische Auskunft zu Pässen (Statusabfrage)

Wer im Bürgerbüro einen Reisepass beantragt hat, kann mit der elektronischen Statusabfrage erfahren, ob das Dokument noch bearbeitet wird oder bereits abgeholt werden kann.

Bei der Beantragung von Pässen wird ein Merkblatt ausgehändigt, auf dem eine Dokumenten-Nummer angegeben ist. Diese Nummer muss für die Statusabfrage eingegeben werden.


Reisepass

Seit 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland nur noch biometrische Reisepässe ausgestellt. Die Einführung biometrischer Reisepässe soll in der gesamten EU erfolgen und einen gleich hohen Sicherheitsstandard in allen Mitgliedstaaten garantieren. Auf dem Microchip werden ab dem sechsten Lebensjahr zwei Fingerabdrücke gespeichert.

Die Fingerabdrücke bleiben nur so lange bei der Passbehörde und bei der Bundesdruckerei gespeichert bis der Reisepass ausgehändigt wird. Dritte haben keinen Zugriff auf diese Daten. Mit Speicherung des Aushändigungsdatums werden die Fingerabdrücke gelöscht. Eine bundesweite Datenbank der biometrischen Daten wird nicht errichtet!

Vorraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Bei weiteren Staatsangehörigkeiten müssen entsprechende Nachweise hierüber erbracht werden.
  • Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.

Für die Beantragung eines Reisepasses werden benötigt:

  • Personalausweis und den alten Reisepass (falls vorhanden) oder Kinderreisepass / Kinderausweis
  • bis zum 18. Lebensjahr die Ausweise und die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten PDF Einverständniserklärung
  • die persönliche Vorsprache ist – auch bei Minderjährigen – zwingend erforderlich.

Ob ein Reisepass für das Zielland benötigt wird, kann auf der [extern]Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden.

Rechtsverbindliche Auskünfte über die Einreisebestimmungen kann nur eine Botschaft oder ein Generalkonsulat des Ziellandes erteilen.

Wie teuer ist der Reisepass und wie lange ist er gültig?

 

Gebühren

Gültigkeit

bis 23 Jahre

37,50 Euro, 32 Seiten

6 Jahre

 

59,50 Euro, 48 Seiten

6 Jahre

ab 24 Jahren

59 Euro, 32 Seiten

10 Jahre

81 Euro, 48 Seiten

10 Jahre

Expresspass

Die Bundesdruckerei bietet die Möglichkeit, einen Reisepass innerhalb von drei Werktagen zu erstellen, den so genannten Expresspass. Es handelt sich hierbei um einen üblichen Reisepass, der gesondert hergestellt wird.

Gebühren

Gültigkeit

bis 23 Jahre

69,50 Euro, 32 Seiten

6 Jahre

 

91,50 Euro, 48 Seiten

6 Jahre

ab 24 Jahren

91 Euro, 32 Seiten

10 Jahre

113 Euro, 48 Seiten

10 Jahre

Wie lange dauert es, bis der Reisepass erstellt ist?

Verbindliche Aussagen zur Bearbeitungszeit in der Bundesdruckerei Berlin können nicht getroffen werden. Erfahrungsgemäß dauert die Herstellung eines Reisepasses etwa drei Wochen.

Hinweise zur Abholung

Mit der elektronischen „Statusabfrage“ kann man erfahren, ob das Dokument abgeholt werden kann. Bei der Beantragung des Passes wird ein Merkblatt ausgehändigt, auf dem eine Dokumenten-Nummer angegeben ist. Diese Nummer muss für die Statusabfrage eingegeben werden.

Zur Abholung muss der bisherige Reisepass mitgebracht werden. Grundsätzlich wird der bisherige Reisepass einbehalten und vernichtet. Wenn man den Reisepass gerne als Erinnerung an schöne Reisen behalten möchte, muss er entwertet werden.

Bitte beachten: Wenn sich im bisherigen Reisepass noch ein gültiges Visum befindet, darf der Reisepass nicht entwertet werden.

Wer nicht selbst kommen kann, kann den Reisepass auch von einer anderen Person abholen lassen. Diese Person muss schriftlich bevollmächtigt sein, den bisherigen Reisepass vorlegen und sich selbst mit gültigem Personalausweis / Pass ausweisen können.

Vorläufiger Reisepass

Sie verreisen sehr kurzfristig und benötigen einen Reisepass?

In begründeten Ausnahmefällen ist die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Dieser beinhaltet keine biometrischen Merkmale und wird nicht in allen Ländern anerkannt. Die Gültigkeitsdauer ist auf ein Jahr beschränkt. Der vorläufige Reisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt und kostet 26 Euro.

Für die Ausstellung werden die gleichen Unterlagen wie beim Reisepass benötigt.

Ob ein Reisepass für das Zielland benötigt wird, kann auf der [extern]Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden.

Rechtsverbindliche Auskünfte über die Einreisebestimmungen kann nur eine Botschaft oder ein Generalkonsulat des Ziellandes erteilen.


Kinderreisepass (ehemals Kinderausweis)

Seit 2006 gibt es anstelle des früher bekannten Kinderausweises den maschinenlesbaren Kinderreisepass. Er ist ebenfalls ein Passersatz, also kein richtiger Reisepass, auch wenn der Name das suggeriert.

Vor dem 1. Januar 2006 ausgestellte Kinderausweise behalten bis zum angegebenen Datum ihre Gültigkeit. Wer mit Kindern verreisen möchte, sollte abklären, ob das Kind einen Reisepass benötigt (etwa bei Fernreisen) oder ob ein Kinderreisepass ausreicht. Über Einreisebestimmungen informiert das [extern]Auswärtige Amt; eine absolut verbindliche Aussage gibt es bei der jeweiligen Botschaft, bzw. beim Konsulat des Reiselandes. Eine Liste mit Adressen und Telefonnummern finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Beantragung eines Kinderreisepasses

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes oder alter Kinderausweis.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich). Ist das Kind für ein Passfoto noch nicht alt genug, sollte zusammen mit einem Fotografen ein Foto gemacht werden, das einem [extern]biometrietauglichen Passfoto so nah wie möglich kommt.
  • Einverständniserklärung beider Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht). Die Einverständniserklärung kann formlos erfolgen. Wichtig ist, dass beide Elternteile unterschreiben. Bei alleinigem Sorgerecht ist hierüber ein Nachweis zu erbringen, zum Beispiel Urteil oder Bescheinigung des Jugendamts. PDF Einverständniserklärung
  • Personalausweise der Eltern.
  • Gebühr: 13 Euro (auf jeden Fall bei Antragstellung zu entrichten).
  • Die Anwesenheit des Kindes ist immer erforderlich.

Bei der erstmaligen Ausstellung gilt das Dokument sechs Jahre. Es kann einmal bis zum zwölften Lebensjahr verlängert werden. Eine Ausstellung oder Verlängerung über das zwölfte Lebensjahr hinaus ist nicht möglich.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe dürfen auch nur noch bis zum zwölften Lebensjahr verlängert werden. Kinderreisepässe, die bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Nachträglich kann ein neues Passfoto angebracht werden, wenn das tatsächliche Aussehen des Kindes nicht mehr mit dem Foto im Kinderreisepass übereinstimmt.

Sowohl die Verlängerung des Kinderreisepasses als auch das nachträgliche Anbringen eines neuen Fotos kostet sechs Euro. Die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro stellen dieses Dokument sofort aus.

Bürgerbüro

Rathaus, Rathausplatz 2


Postfach 10 06 61

40770 Monheim am Rhein

Telefon (02173) 951-312

Telefax (02173) 951-319


[intern]Kontaktformular

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag 7.30 bis 17.30 Uhr

Dienstag 7.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch 7.30 bis 12 Uhr

Donnerstag 7.30 bis 17.30 Uhr

Freitag 7.30 bis 12 Uhr

Sperr-Notruf

Unter Telefon (01801) 33 33 33 kann der Personalausweis gesperrt werden.